Diskussion:Direkte und indirekte Steuer

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Casra in Abschnitt Potentieller Fehler in der Auflistung
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Kritik an den "Anmerkungen zur Kritik"[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel heißt es: "Erhöht sich langfristig der Beitragssatz in der gesetzlichen Sozialversicherung, [...] so bewirkt die hälftige Aufteilung der SV-Beiträge, dass das Gesamtbrutto um die Hälfte der Differenz des SV-Beitragssatzes erhöht wird. Ohne die Aufteilung der SV-Beiträge auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer würde das Nettoeinkommen doppelt so stark sinken."

Aber natürlich würde der Arbeitgeber dies bei den nächsten Lohnverhandlungen berücksichtigen, so dass dieser Effekt (in der Regel peu a peu) wieder ausgeglichen wird. Je nachdem wie stark die Gewerkschaften sind (bei Kartellen werden die Marktregeln ja schließlich teilweise außer Kraft gesetzt), kann es natürlich trotzdem recht lange dauern, bis dieser Effekt kurz nach der Umstellung ausgeglichen ist. Spätestens dann aber, wenn hohe Arbeitslosigkeit starken Druck auf die Löhne ausübt, verlieren die Gewerkschaften an Macht, denn dann fürchten auch Insider, ihren Arbeitsplatz zu verlieren.

Außerdem heißt es: "Wo letztlich die Belastung entsteht, ist nicht nur von der individuellen Preiskalkulation abhängig, sondern auch von der Durchsetzbarkeit des kalkulierten Preises am Markt. d. h. letztlich von Angebot und Nachfrage." Aber genau das sagt die Kritik doch, dass nämlich nicht der Staat entscheiden kann, wer die Steuerlast trägt, sondern egal wem er die Bezahlung der Steuern aufbürdet, die Verteilung der Steuerlast von Angebot und Nachfrage bzw. von den Elastizitäten der Nachfrage- und Angebotskurven abhängt. --Koma Kulshan (Diskussion) 12:07, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Zitat: "Spätestens dann aber, wenn hohe Arbeitslosigkeit starken Druck auf die Löhne ausübt, verlieren die Gewerkschaften an Macht, denn dann fürchten auch Insider, ihren Arbeitsplatz zu verlieren." Genau, und dann werden die Löhne gedrückt und die Lohnquote sinkt. Dadurch steigen die SV-Beitragssätze, und die Arbeitgeber werden bei hälftiger Aufteilung zu Recht mehr belastet, weil sie nicht bereit waren, die Bruttolöhne zu erhöhen. Eine höhere Lohnquote führt zu niedrigeren SV-Beitragssätzen. Es gibt also eine Wirkung, die von der hälftigen Auteilung verursacht wird. Das ist den Arbeitgebern natürlich lästig und sie möchten das am liebsten loswerden. Aber gerade deswegen ist diese Aufteilung in Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil notwendig. Die Alternative zu Arbeitgeberanteilen wäre, dass alle - auch die Selbstständigen und Beamten - in die gesetzliche Sozialversicherung einzahlen. Dann würden Einkommensverschiebungen zwischen den verschiedenen Gruppen automatisch ausreguliert. --Udo (Diskussion) 18:31, 22. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Steuerdestinatar[Quelltext bearbeiten]

die Unterscheidung der Steuern bezieht sich nicht auf den Unterschied zwischen Steuerschulder und Steuerträger, sondern zwischen Steuerschuldner und den vom Gesetz vorgesehenen Steuerträger, also den Steuerdestinatar. Das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied. Quelle: Vahlen,Homburg, Allgemeine Steuerlehre §5, Typologie der Steuerarten.

Einkommensteuer ist der Träger der Steuer nicht so eindeutig bestimmt. Nicht nur der Verbraucher, auch der Kapitalgeber können da "letztlicher" Steuerträger sein. --Grüße, DINO2411FYI 17:46, 18. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ein wesentlicher Unterschied ist, dass bei den direkten Steuern das Leistungsfähigkeitsprinzip berücksichtigt werden kann. Siehe hierzu u.a. die Artikel "Leistungsfähigkeitsprinzip", "Steuergerechtigkeit" und "Luxussteuer". -- rd 17:28, 13. Jan. 2007 (CET)


Eine direkte Steuer wird auf das Einkommen einer natürlichen oder juristischen Person erhoben. Im Gegensatz dazu wird eine indirekte Steuer auf Umsätze, Waren oder den Warenverkehr erhoben.


Trotzdem ist die Definition "Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner (der gesetzlich Verpflichtete) und Steuerträger (der wirtschaftlich Belastete) personenidentisch" äußerst unglücklich, weil es von den Verläufen der Nachfrage- und Angebotskurven abhängt, wer letztendlich der im ökonomischen Sinne belastete ist. Es ist (langfristig) z. B. völlig egal, ob die Unternehmer 50 % zur Sozialversicherung "beitragen" oder nicht, wen das wirklich belastet hängt nur von den Verläufen der Kurven ab. Bei normalen Kurvenverläufen werden beide Parteien einer Transaktion ungerfähr gleich durch die Steuer auf diese Transaktion belastet - ganz unabhängig davon, wer die Steuern abführen muss. --Koma Kulshan 12:02, 20. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Ich finde das Lemma ziemlich unpassend, da es ja neben den indirekten Steuern ja auch um die direkten geht. Halte daher eine Verschiebung nach Direkte und indirekte Steuer (Deutschland) für sinnvoll. --Ĝù  dímelo 13:09, 1. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Du hast mit deinem Hinweis völlig recht. Vom Gefühl her würde ich aber eher die "direkten" von hier in einen eigenen Artikel auslagern. Vielleicht warten wir noch etwas, ob sich noch jemand dazu äußert. --Grüße, DINO2411FYI 13:13, 1. Jan. 2007 (CET)Beantworten
hab den Artikel jetzt verschoben. --Ĝù  dímelo   Alфabet fūr Deutŝland 17:30, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Potentieller Fehler in der Auflistung[Quelltext bearbeiten]

"sowie die Verbrauchsteuern (Energiesteuer, Tabaksteuer, Stromsteuer, Biersteuer, Kaffeesteuer, Alkopopsteuer, Branntweinsteuer, Schaumweinsteuer und Zwischenerzeugnissteuer und die Rennwett- und Lotteriesteuer)"

Die Rennwett- und Lotteriesteuer ist zwar eine indirekte Steuer, aber - rein von der Begrifflichkeit her - keine Verbrauchssteuer, sondern eine Verkehrssteuer.

Ich plädiere von daher dafür, diesen Eintrag aus der Auflistung innerhalb der Klammern herauszunehmen und die Rennwett- und Lotteriesteuer ggf. separat als ein weiteres Beispiel für eine indirekte Steuer aufzuführen.



--213.216.20.2 10:59, 28. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis, habe es geändert. --Casra (Diskussion) 21:12, 28. Feb. 2023 (CET)Beantworten