Diskussion:Diskriminierung und Verfolgung der Zeugen Jehovas

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Kürzungsvorschlag: Abschnitt "Diskrminierung und Verfolgung" in Österreich[Quelltext bearbeiten]

Zum Absatz Diskriminierung_und_Verfolgung_der_Zeugen_Jehovas#Österreich:
Kürzungsvorschlag:
Ich schlage vor den Absatz radikal zu verkürzen auf die 2 Sätze:

In Österreich wurde die staatliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft juristisch durchgesetzt.

Begründung

  • Fehlplazierung Die Anfangs-Nichtanerkennung hat als "Diskriminierung und Verfolgung" keinen so hohen Stellenwert. Formaljuristen (so sind die halt;-) ) könnten sogar glatt argumentieren, dass der gewonnene Prozess der Beweis für die Nichtverfolgung sei.
  • Dopplung: im Verweis wird ausführlich darauf eingegangen

--BabelFischMenu (Diskussion) 06:46, 3. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Wenn ich Deine Argumentation richtig verstehe, bedeutet dass wenn einer wegen Mord verurteilt wird ist das ein Beweis das er nicht gemordet hat? Sehr suspekt, diese Argumentation. Im übrigen hat das EMGR (so steht es auch im Abschnitt) festgestellt, das Zeugen Jehovas in Österreich diskriminiert wurden (Verstoß gegen Art. 14 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten - Diskriminierungsverbot). Da ist das radikale kürzen des Abschnitts doch sehr fragwürdig. --†¡gerĐr¡ver Disk 10:35, 3. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Ich probiere es nochmal ganz langsam: Die Zeugen Jehovas sind als Religionsgemeinschaft juristisch anerkannt worden. Dass dann Juristen sagen: "Siehste, haste ja Recht bekommen - dann ist ist doch alles in Ordnung. Sogar mit Schadensersatz und allen PihPaPoh. Maul nicht rum." sehe ich kritisch und wollte das auch so darstellen. Was du dagegen mit "Mordgeschichte" meinst, verstehe ich nicht.--BabelFischMenu (Diskussion) 21:46, 3. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Doppelung ist übrigens beabsichtigt. Der Hauptartikel zu Zeugen Jehovas wurde auf mehrer Artikel verteilt um den Hauptartikel zu "entlasten". Nähere Infos kann Dir Benutzer Calle Cool zukommen lassen.

--†¡gerĐr¡ver Disk 10:35, 3. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Ich will auch gar nicht unterstellen, dass sich wer nix gedacht hätte. Ich hätte der Lesbarkeit wegen es nur anders aufgeteilt.--BabelFischMenu (Diskussion) 21:46, 3. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Offenbar geht es um eine Relevanzdiskussion: Meine Position ist die, dass ich die "Wertigkeit von 'Verfolgung und Diskrimierung' im diesem Fall als gering einschätze, handelt es sich im Endeffekt ja "nur" um eine zeitlich verzögerte Anerkennung. Ich sehe einen sehr großen Unterschied zu den Problemen der Zeugen Jehovas in anderen Ländern. Als ich das las, war mein erster Eindruck: "Na ja, wenn man die Länderinformationan so gleichwertig nebeneinander stellt kann man sich wirklich gut lächerlich machen".
Dann habe ich habe den Informationswert dieses Absatzes so verstanden: "Von 1978 - 2008 hat es gedauert, bis die Gemeinschaft ihre Anerkennung durchsetzen konnte. Weitere Infos dazu siehe ...". Weil mich die juristischen Feinheiten nur sekundär interessieren, empfinde ich den Artikel an dieser Stelle einfach als aufgebläht. Beide Punkte störten bei mir die Lesbarbeit des Gesamtartikels und deshalb halte ich es für verbesserungswürdig (Wenn ich mich recht entsinne, ich hab den Artikel auch nur bis Österreich gelesen und dann abgebrochen)... --BabelFischMenu (Diskussion) 21:46, 3. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]
Die Relevanz dieses Rechtsstreits könnte noch deutlicher herausgestellt werden, ist aber zweifelsfrei vorhanden. Was das Ausmaß der Diskriminierung betrifft: es ging nicht nur um Privilegien, sondern um die Existenz als Rechtsperson. Ohne Anerkennung war der fünftgrößten Glaubensgemeinschaft des Landes eine Existenz als Rechtsperson nicht möglich, weil Religionsgemeinschaften damals auch eine Konstituierung als Verein nicht erlaubt war (wohingegen gleichzeitig manche Gemeinschaften, die nur ein Zehntel jener Mitgliederzahl aufweisen konnten, die Privilegien als staatlich anerkannte Kirche genießen durften). Was die Relevanz des Rechtsstreits betrifft: die rechtlichen Bemühungen der Zeugen Jehovas in Österreich waren Auslöser zur Schaffung des Bekenntnisgemeinschaftsgesetzes, eine Anlassgesetzgebung, durch die jede Anerkennung weitere 10 Jahre hinausgezögert wurde; aber immerhin die Möglichkeit zur Existenz als Rechtsperson nicht nur JZ sondern auch vielen anderen Gemeinschaften ermöglicht wurde. Und es wurde klargestellt, dass bei Erfüllung aller Voraussetzungen ein Anspruch auf Anerkennung besteht; etwas, was das Kultusamt stets negiert hatte.--77.116.246.186 06:55, 4. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

zur Klarstellung, ich wiederhole noch mal, was ich mein Vorschlag ist. Ich habe den Eindruck hier geht die Diskussion in seltsame Nebenstränge:
Es geht mir nicht darum die Inhalte und Hintergründe groß zu bewerten zu zensieren oder zu streichen. Mein Vorschlag zielt auf die Metaebene zur Textlesbarkeit, also:
  • Prägnanter, auch für juristische Leien auf Anhieb leicht verständlicher Einführungs-Satz hier im Absatz mit dem schon vorhandenen Link auf den weiterführenden Artikel.
Nachteile, die ich sehe, wenn man das nicht macht:
  • Die (meiner Meinung nach zu) ausführliche juristische Sachverhaltsdarstellung hier kann sich letzten Endes nur kontraproduktiv gegenüber dem Verweisartikel auswirken, weil es wohl kaum animiert, diesen anzuklicken (, denn man könnte sich ja schon genügend informiert fühlen). Ich könnte mir vorstellen, dass der originale Abschnittstext für die erweiterten Seite eine gute Anfangszusammenfassung sein kann.
  • Die juristische Anerkennung als organisatorisches Problem der Vereinigung (nach meinem Verständnis: letztendlich häufig nur eine Frage von Steuern (=schnöder Mammon)) entspricht meinem Gefühl nach einem Bereich, dessen Wertigkeit (oder Relevanz) in einer Religionsgmeinschaft (der es ja wohl um höhere Werte geht) vielleicht nicht so hoch ist (oder sein sollte). Ich persönlich jedenfalls empfand ich das als Diskrepanz zu den Verfolgungs- und Diskriminierungsfällen in anderen Ländern. Daher hatte ich das Gefühl von "lächerliche Wirkung".
Vielen Dank für die inhaltlichen Darstellungen oben. Diese zeigen für mich aber nur auf, dass die Ersteller dieses Thema für wichtig halten. Vielleicht gibt es da ein Mißverständnis: Ich will diese ja gar nicht streichen, zensieren oder als unwichtig deklarieren. Ich plädiere dafür, die Sache nicht doppelt reinzubringen. Die Internet-Regel, nach der mehrfach das gleiche abgespeichert eine Sache nicht wichtiger, richtiger oder besser macht gilt wohl auch im Wiki. Da bin ich vielleicht falsch verstanden worden / habe mich falsch ausgedrückt: Mir fällte es nämlich schwer die inhaltlichen Diskussionsbeiträge oben als Plädoyer dafür zu verstehen, man müsse daher das Thema mehrfach im Wiki darstellen...
Im Sinne meines Vorschlages würden mich also besonders Beiträge interessieren, die sich mehr auf die Metaebene "wie präsentiert man die Info am besten" konzentrieren würden. Danke im voraus!--BabelFischMenu (Diskussion) 09:07, 4. Sep. 2012 (CEST)[Beantworten]

Aserbaidschan[Quelltext bearbeiten]

Danke an Bastyoje für das einbringen dieses Abschnittes. Was mir noch fehlt ist hier ein Wort zur allgemeinen Gesamtsituation (alle Religionen betreffend]. Wenn ich das nämlich richtig kurzüberflogen habe, dann gibt es eine Möglichkeit die Religion zu "legalisieren" Abschnitt: Erforderliche Registrierung wird immer wieder verweigert. Vieleicht kann das jemand noch miteinbringen. --Calle Cool (Diskussion) 04:45, 13. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Ja das finde ich auch noch einfügungswert, aber da blicke ich nicht so ganz durch, wie das mit der Registirierung gemeint ist, welche Gesellschaftsform betroffen ist und wie diese in Aserbaidschan im Verhältniss zur allg. Rechtsfrage einzuordnen wäre.
Zu meiner letzten Korrektur noch folgender Link: http://www.ohchr.org/EN/Issues/Detention/Pages/WGADIndex.aspx ; Falls eine Verlinkung auf einen wiki (en) Artikel nicht gewünscht ist, der von mir im Artikel verwendet wurde: https://en.wikipedia.org/wiki/Working_Group_on_Arbitrary_Detention; Alternativ könnte man auch einen noch nicht existierenden Artikel "UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen" einfügen!?
Auch könnte noch folgender Link eingefügt werden: https://en.wikipedia.org/wiki/Ministry_of_National_Security_of_Azerbaijan oder http://www.mns.gov.az/ unter "Ministerium für Nationale Sicherheit (MNS)". Was meint ihr? LG Bastyoje (12:02, 13. Jan. 2016 (CET), Datum/Uhrzeit nachträglich eingefügt, siehe Hilfe:Signatur)
Verlinkungen auf Englische Wikipediaartikel sind net verboten aber soweit ich es in Wikipedia mitbekommen habe, nicht gern gesehen. Ich persönlich fine es auch besser auf einen nicht vorhandenen Artikel zu verlinken als in eine andere Sprache. Grund: Man erkennt erst mal nicht das auf eine Andere Sprache verlinkt wird und außerdem animieren Rotlinks Autoren mehr zur erstellung der fehlenden Artikel ;-) Hab auch schon einige Artikel erstellt, weil mir die Rotlinks nicht gefallen haben ;-)
Noch ein kleiner Tipp: Wenn Du auf einen Artikel aus einer anderen Sprache verlinken möchtest, dann musst Du nicht den Link aus dem Browser kopieren, Du kannst auch z. B. So verlinken -> [[:en:Ministry of National Security of Azerbaijan]] -> Das ergibt dann Ministry of National Security of Azerbaijan--Calle Cool (Diskussion) 18:57, 13. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]
Danke für den Tipp!;-)--Bastyoje (Diskussion) 19:16, 13. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Copy + Past Fehler in einer Quelle[Quelltext bearbeiten]

@Bastyoje: Könntest Du die Quelle mit dem Titel "No Christmas meetings for worship for Georgian Orthodox?" nochmal überprüfen. Da ist Dir vermutlich der falsche Link reingerutscht (kopierfehler) --Calle Cool (Diskussion) 00:11, 14. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Einfügung des Konjunktiv entgegen Hauptartikel/Vergleichsartikel bei einem seit 2012 bestehenden Satz[Quelltext bearbeiten]

@ Benutzer:Nussholer: Könntest du bitte nochmal ausführen, weshalb du den Satz, der seit der Qualifizierung dieses Artikels am 26. April 2012 besteht, ändern möchtest, und entgegen der identischen Ausweisung dieses Satzes im Hauptartikel hier einen Konjunktiv einführen willst. Ich halte dem entgegen, dass die Organisationen hier keine Eventualitäten erklären oder Behauptungen aufstellen, welche einen Konjunktiv begründen würden. Zumindest nicht genauso wie bei einer großen Vielzahl anderer Artikel, bei denen ebenso regelmäßig kein Konjunktiv verwendet wird. Außerdem verweist das "sind" im Artikel auf die "Berichte" der "Organisationen" die wiederrum auf das "ausgesetzt sein" von "Angriffen und Verfolgung" verweisen; nicht etwa auf die Behauptung eines ausgesetzt seins.
Beispielsweise müsste der erste Satz des Artikels Evolutionstheorie dann auch in den Konjunktiv gesetzt werden: "eines Entwicklungsprozesses [...] der stattgefunden habe und andauere.; statt: " eines Entwicklungsprozesses im Laufe der Erdgeschichte, der stattgefunden hat und andauert."
Bitte ändere erst die Reverenzquellen und genannte andere Seiten, bei denen ebenfalls kein Konjunktiv verwendet wird. Bis dahin wäre meiner Meinung nach die bereits seit bald 4 Jahren qualifizierte Version dieses Satzes und dieses Artikels gültig.
Ich bitte dich Benutzer:Nussholer deshalb, deine Änderung rückgängig zu machen.
Ich bitte dich darum, weil ich deine Aktivität andernfalls als Vandalismus werten würde. (nicht signierter Beitrag von Bastyoje (Diskussion | Beiträge) 22:12, 7. Mär. 2016 (CET))[Beantworten]

nach Ländern? oder: Gegenwart - nach Ländern; Geschichte - nach Ländern[Quelltext bearbeiten]

Übersichtlicher finde ich es, wenn wir die Gliederung nach Ländern in zwei große Abschnitte unterteilen: „Gegenwart“ und „Geschichte“. Damit wird sich der Leser leichter tun, zu finden, was er gerade sucht (ich gehe davon aus, dass manche Leser nur die gegenwärtige Situation interessiert). Dann werden die Ereignisse aus Kanada im Zweiten Weltkrieg nicht mit den gegenwärtigen aus Eritrea vermischt. Falls niemand gravierende Einwände dagegen hat, werde ich versuchen, den Artikel allmählich so umzustrukturieren.--DFGza (Diskussion) 13:05, 9. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Nichts dagegen. Sehe eher das Problem des Aktuell haltens.... Wobei so schnell treten ja normalerweise hier keine Änderungen auf... --Calle Cool (Diskussion) 21:03, 9. Feb. 2017 (CET)[Beantworten]

Politische / staatliche Verfolgung in der russischen Föderation[Quelltext bearbeiten]

Deutsches Interview (Hr. Seiwert https://de.m.wikipedia.org/wiki/Hubert_Seiwert) mit russischen Untertitel von der offiziellen jw-site in Russland https://www.jw-russia.org/news/17032911-116.html


In eigener Sache: Interview anhören ist echt gut, weil der Hr. Seiwert fast lachen muss, wenn er darüber spricht, dass Zeugen Jehovas wegen EXTREMISMUS angeklagt sind... Echt sehenswert.


--„“ AndeereLani (Diskussion) 22:34, 29. Mär. 2017 (CEST)[Beantworten]

Link zu u. a. einer Namensliste in Russland inhaftierter Personen die den Zeugen Jehovas angehören und auf Grund ihrem Bekenntnis staatlich verfolgt werden.

SPECIAL REPORT: State-Sponsored Persecution of Jehovah’s Witnesses Continues

--„“ AndeereLani (Diskussion) 22:29, 7. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]

Handout 1: Persecution of Jehovah’s Witnesses in Eritrea

Handout 2: 52 Jehovah’s Witnesses in prison in Eritrea. This handout includes a few details regarding each Witness detained

Handout 3: African Commission on Human and Peoples’ Rights (ACHPR) reviewed the Eritrean government’s treatment of Jehovah’s Witnesses

--„“ AndeereLani (Diskussion) 22:37, 7. Sep. 2019 (CEST)[Beantworten]