Diskussion:Diya (Islam)

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Mideal in Abschnitt Bei Mord?
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Blutgeld im alten Judentum[Quelltext bearbeiten]

Wegen Ungewißheit habe ich einen neuen differenzierenden Einstiegssatz von mir wieder entfernt:

"Der Ausdruck Blutgeld bezeichnet einen geltenden Begriff des islamischen Rechts und andererseits einen Begriff altjüdischer Religionsgesetze." --Sonnenblumen 10:03, 22. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

5. Mose 23,19[Quelltext bearbeiten]

(Dtn 23,19 EU) (Hinweis von Ankallim). --Sonnenblumen 12:36, 2. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Zwei Artikel?[Quelltext bearbeiten]

Ich habe den geläufigen Ausdruck Blutgeld aus dem NT hinzugefügt. Da es sich hier wohl um etwas ganz anderes handelt, wären nach WP-Systematik eigentlich zwei Artikel erforderlich, scheint mir. Doch bin ich mir nicht sicher und wollte auch nicht den längeren Text nach Blutgeld (Islam) etwa verschieben.

Zum Islam-Abschnitt paßt "Hinweis zu Rechtsthemen".--Sonnenblumen 14:12, 20. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

allgemeine Bedeutung?[Quelltext bearbeiten]

Ich finde diesen Artikel unzureichend. Aber bevor ich daran rumfummele, stelle ich hier mal meine Gedanken dazu dar.

a. Der Begriff "Blutgeld" hat mehrere Bedeutungen

1. Bedeutung: Eine Kompensationszahlung, die der Täter für die Tötung (oder auch andere Vergehen)an die Angehörigen des Opfers zahlt. Diese Zahlung soll die Blutrache vermeiden und wird in verschieden Kulturen praktiziert. Im germanischem und mittelalterlichen Recht taucht hierfür die Bezeichnung Wergeld auf. Im Islamischen Recht wird es Diyya genannt. Eng mit diesem Begriff hängt auch "Sühnegeld" zusammen, das hier zwar kein eigenes Lemma hat, aber in verschiedenen Wiki-Artikeln auftaucht. Obwohl die Bedeutung "Sühnegeld" weiterzufassen ist, wird sie hier mitunter synonymisch verwendet.

2. Bedeutung: Eine Belohnung für denjenigen, durch dessen Hinweis und Bezeugung ein Verbrecher entdeckt und überführt wird. Diese Bedeutung des Wortes ist im MA und in England des 18. Jhds. nachweisbar.(für England u.a. in: Allg. dt. Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände: Conversations-lexikon, in 15 Bänden (1851))

Diese beiden Bedeutungen kann man sowohl im Brockhaus, als auch bei Meyers nachlesen (eine dritte wäre die Abgabe an den Inhaber der hohen Gerichtsbarkeit)

3. Bedeutung: "durch Blut erworbnes" (dt. WB von J.u.W.Grimm). Bei der Suche in verschiedenen Online-Zeitungen scheint dieser Gebrauch in der Gegenwart wohl am geläufigsten zu sein. Im Gegensatz zur ersten Bedeutung erhalten das Geld aber nicht unbedingt nur die Angehörigen des Opfers, sondern auch die Täter selbst oder dritte. Gemeint ist also generell Geld, welches erworben wurde, weil eine andere Person starb/ andere Personen starben. Dieser Wortgebrauch ist häufig abfällig gemeint und auch nicht Teil einer offiziellen Gesetzgebung wie 1. u. 2.

Bsp.: Wenn ein Mörder über seine Tat ein Buch schreibt und damit Geld verdient, spricht man auch von Blutgeld.

oder: Wenn nach einer Katastrophe mit vielen Todesopfern eine Firma Geld beim Wiederaufbau verdient, wird dies mitunter abfällig als Blutgeld bezeichnet.

b. Ähnlich gebraucht wird auch das Wort "Blutpreis"

c. Aufbau und Gewichtung

Der Artikel über Blutgeld sollte sich nicht nur mit dem islamischen Recht beschäftigen. Vorschlag: entweder der Artikel zum "Wergeld" wird (verkürzt)integriert oder das Blutgeld im islamischen Recht erhält einen eigenen Artikel(Diya) und beide werden entsprechend verlinkt. (nicht signierter Beitrag von Grünschnabel (Diskussion | Beiträge) 16:06, 20. Sep. 2009 (CEST)) Beantworten

Bei Mord?[Quelltext bearbeiten]

"Auch ein Mord kann lediglich"... - so, wie es dort steht, bedeutet das: eine andere Form der Ahndung (Gefängnis, Tod) gäbe es nicht. gemeint ist aber doch sicher "Auch bei Mord kann die Ahndung durch eine Diya ohne weitere Bestrafung erfolgen" (o.ä.). Richtig?--Mideal (Diskussion) 14:41, 14. Jun. 2016 (CEST)Beantworten