Diskussion:Do Not Track (Software)

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von 87.159.145.250 in Abschnitt Global Privacy Control
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Chromium unterstützt jetzt DNT-Header[Quelltext bearbeiten]

Google hat für Chromium den DNT Tracker implementiert: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Chromium-integriert-Do-Not-Track-Header-1708731.html

--Matthiaspeterw (Diskussion) 11:18, 16. Sep. 2012 (CEST)Beantworten


Chrome hat (anders: Opera, Chromium, Iron, Firefox per "about:config") noch nicht einmal eine Möglichkeit zum Abschalten des "referrers".

In der EU gilt, im Gegensatz zu den USA, unterschiedliches Recht: In der EU gilt "Opt-in", in den USA "Opt-out". Das bedeutet, dass "Do Not Track" in der EU rechtlich unbrauchbar ist, denn der Nutzer darf hier nur getrackt werden, wenn er dem zuvor zugestimmt hat. (nicht signierter Beitrag von 88.130.11.154 (Diskussion) 12:06, 20. Sep. 2012 (CEST)) Beantworten

Gibt's dafür auch eine Quelle? Bei so pauschalen Aussagen über rechtliche Fragen ist mir etwas unwohl. (Was ist beispielsweise mit Firmen, die in den USA sitzen?) Und „rechtlich unbrauchbar“ ist auch eine recht flappsige Formulierung. Ich hab die Änderung daher erstmal zurückgesetzt und fände es toll, wenn du das noch mal etwas konkreter formulierst und dann einfügst. Viele Grüße -- NacowY Disk 19:00, 20. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Weitere Entwicklung[Quelltext bearbeiten]

Nachdem sich die zuständige Arbeitsgruppe des W3C bisher nicht auf eine Definition von Tracking einigen konnte, steht nun das ganze Projekt auf der Kippe. In einer Abstimmung sprach sich nur eine hauchdünne Mehrheit für seine Fortsetzung aus, 20 von 43 Teilnehmern halten einen Verbleib in der Gruppe für nicht in ihrem Interesse, 17 plädierten gleich für deren Ende. Eine klare Mehrheit von 26 stimmte gegen den Vorschlag der Arbeitsgruppen-Leitung zum weiteren Vorgehen.

Mitte September 2013 hatte sich die Digital Advertising Alliance bereits aus dem Prozess verabschiedet. Die Lobby der US-Werbefirmen glaubte "nicht mehr, dass die Arbeitsgruppe fähig ist, die Entwicklung einer funktionierenden DnT-Lösung zu befördern". (Heise-Ticker 1978057 aus 2013) (nicht signierter Beitrag von 80.150.185.226 (Diskussion) 14:49, 4. Nov. 2014 (CET))Beantworten

Rechtsverbindlich?[Quelltext bearbeiten]

Kann jemand hinzufügen, ob der DNT-Header im Sinne der DSGVO verbindlich ist, und zwar sowohl positiv wie negativ? Ist der DNT ein rechtsverbindlicher Widerspruch gegen Tracking, d.h. dennoch zu tracken illegal? Und ist das Fehlen des DNT eine rechtsverbindliche Einwilligung in Tracking? Ist das Berücksichtigen des DNT ein aureichendes Opt-Out? Danach wird der Artikel ein Fall für den "Hinweis zu Rechtsthemen"... Danke. 85.181.104.20 13:50, 12. Mai 2018 (CEST) ArndBeantworten

Beispiel unklar[Quelltext bearbeiten]

Das Beispiel unter Funktionsweise ist aus meiner Sicht suboptimal, da es sowohl die vom Browser geschickten Request-Header als auch die Anwort-Header des Servers enthält. Alles ab "HTTP/1.0 304 Not Modified" gehört zur Server-Antwort, die ich aus dem Beispiel streichen würde.

Global Privacy Control[Quelltext bearbeiten]

Ist Global Privacy Control der rechtsverbindliche Nachfolger? (nicht signierter Beitrag von 87.159.145.250 (Diskussion) 11:48, 27. Mär. 2022 (CEST))Beantworten