Diskussion:Doggerbank (Naturschutzgebiet)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Flk-Brdrf in Abschnitt Ich befürchte...
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Ich befürchte...[Quelltext bearbeiten]

...Deutschland hat hier seine Kompetenzen überschritten. Die ausschließliche Wirtschaftszone ist nicht Teil des Staatsgebietes, auch nicht jenseits der 12-Meilen Zone Teil des Hoheitsgebietes. Somit kann dort kaum ein Naturschutzgebiet eingerichtet werden. Deutschland darf dort lediglich Bodenschätze ausbeuten oder es eben sein lassen.Flk-Brdrf (Diskussion) 16:24, 30. Nov. 2017 (CET)Beantworten