Diskussion:Doktor der Medizin

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Colonios in Abschnitt "Doktor der Medizin" einem Berufsdoktorat gleichgestellt
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Quellenfrage 2006[Quelltext bearbeiten]

Gibt es dazu Quellangaben? Insbesondere zum Punkt in welcher Form der Titel in Deutschland geführt werden darf? Besten Dank --Markus108 14:28, 20. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Vereinigte Staaten[Quelltext bearbeiten]

Wie würde der promovierte Mediziner in den USA heißen?

Rene 20.07.2009 (nicht signierter Beitrag von 87.122.64.176 (Diskussion | Beiträge) 10:46, 20. Jul 2009 (CEST))


Ich meine daß der promovierte Mediziner in USA den ähnlichklingenden Titel "Doctor of Philosophy In Physiology" heißt. Er steht somit über dem Medical-Doctor als Berufsdoktorat. Er gilt oftmals als Ausbilder der Ärzte oder Professor für Mediziner.

P. Mevius 14.08.2009 (nicht signierter Beitrag von 91.62.204.174 (Diskussion | Beiträge) 11:01, 14. Aug. 2009 (CEST)) Beantworten

Es gibt in angelsächischen Ländern auch den promovierten "Doctor of Philosophy in Medicine" in der Kurzform "MD/PhD" also "Medical Doctor/Philosphy doctorate" Dieser Abschluss sollte natürlich "nicht" mit einem "Dr. Dr." verglichen werden.

P. Mevius 01.10.2009 (nicht signierter Beitrag von 91.62.202.122 (Diskussion | Beiträge) 12:28, 1. Okt. 2009 (CEST)) Beantworten

Großbritanien[Quelltext bearbeiten]

In GB ist der Doctor of medicine durch eine Promotion zu erreichen. Es ist somit ein höheres Doktorat.

P. Mevius 24.11.2009 (nicht signierter Beitrag von 91.62.203.109 (Diskussion | Beiträge) 08:19, 24. Nov. 2009 (CET)) Beantworten

Darf sich ein MUDr. Doktor nennen?[Quelltext bearbeiten]

Darf man sich mit einem MEDICINAE UNIVERSAE DOCTOR (MUDr.) aus Tschechien Dr. nennen? --78.42.5.197 18:05, 14. Nov. 2013 (CET) - Siehe Beitrag unten --2.243.75.81 01:55, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Dr. nicht gleich Dr.[Quelltext bearbeiten]

"Die Führung dieser Grade als Dr. oder als Dr. med. sowie in einer anderen ins Deutsche übersetzten Form ist aufgrund des Fehlens einer Promotionsleistung nicht erlaubt" Das stimmt nicht für alle Bundesländer, in Bayern ist das führen des MUDR. als Dr. erlaubt: http://medi-ip.de/dr-ist-nicht-gleich-dr-ae-vorsicht-bei-der-fuehrung-auslaendischer-akademischer-titel/id_1240339716 " Im Fall des Rechtsanwaltes gestatten die Länder Bayern und Berlin beispielsweise, den Grad des Dr. prav. in der Kurzform "Dr." zu führen. In allen anderen Bundesländern war dies hingegen zu untersagen" --2.243.75.81 01:55, 22. Mär. 2015 (CET)Beantworten

"Doktor der Medizin" einem Berufsdoktorat gleichgestellt[Quelltext bearbeiten]

"Aus diesem Grund wird der deutsche Dr. med. (doctor medicinae) heute im angelsächsischen Raum nicht dem Ph.D. gleichwertig erachtet, sondern wie ein Berufsdoktorat mit einer Masterthesis gleichgestellt." Für diese Aussage fehlen jegliche Grundlage und Quellenangaben! (nicht signierter Beitrag von 87.165.138.180 (Diskussion) 16:46, 16. Sep. 2015 (CEST))Beantworten

Der deutsche Dr. med. ist eigentlich auch nur ein Berufsdoktorat und keine wirkliche Promotionsleistung. Daher ist er nicht mit einem Dr. rer. nat., Dr. scient. med., Dr. vet. med., Dr. phil. oder gar PhD usw. vergleichbar.

Erstens benötigt man für alle echten Doktorate ein abgeschlossenes Hochschulstudium. Hier macht der Dr. med. schon die erste Ausnahme.

Zweitens sind die Anforderungen einer Dr. med. Arbeit mit einer Diplomarbeit, Magister oder Master vergleichbar und damit mit dem amerikanischen MD oder dem österreichischen Dr. med. univ..

Nur bilden sich die deutschen Mediziner etwas auf ihren Dr. med. ein. Es gibt natürlich Ausnahmen unter den "promovierten" Medizinern, aber gut 90% haben nur eine ordinäre Diplomarbeit angefertigt, aber nennen sich Dr. Daher gab es auch schon öfters Diskussionen den Dr. med. auch innerhalb Deutschlands entsprechend seiner wirklichen Leistung abzuwerten. Scheiterte jedoch immer wieder am Klüngel.--80.110.190.18 20:49, 19. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Netter Meinungsbeitrag, jedoch auch nicht mehr als das - Ihre Meinung. Colonios (Diskussion) 16:29, 3. Nov. 2020 (CET)Beantworten

Qualität der Arbeiten[Quelltext bearbeiten]

Ich finde es sollte einen Abschnitt geben über den geringen Umfang der Arbeiten und Qulität im Regefall im Vergleich zu anderen Fächern. (nicht signierter Beitrag von Nandus (Diskussion | Beiträge) 00:53, 1. Okt. 2015 (CEST))Beantworten

Einleitung "nicht in Deutschland" ... na ja![Quelltext bearbeiten]

Der Dr. med. ist in Deutschland kein Berufsdoktorat in dem Sinn, aber er ist in der Mehrheit der Fälle auch kein Forschungsdoktor wie in allen anderen Disziplinen. Der Unsinn fängt ja schon dabei an, dass man mit der "Dissertation" (die vom Umfang und Anspruch her faktisch eine Hausarbeit ist) bereits VOR dem Studienabschluss beginnt, während man in anderen Fächern zu einem Promotionsverfahren nur zugelassen wird, wenn man einen guten oder sehr guten Studienabschluss vorweisen kann (siehe Promotionsordnungen in allen anderen Fächern). Dann dürfte bekannt sein, dass das European Research Council schon 2010 bekannt gegeben hat, dass der Dr. med. darum nicht als Promotion anerkannt wird; Antragsteller müssen ihre Anträge von einem richtigen Doktor unterschreiben lassen. Ich empfehle den sehr guten Artikel Medizinstudium und Promotion: Dr. med. Dünnbrettbohrer in der SZ dazu. Insofern ist die Einleitung mit ihrer Einschränkung irreführend, denn so weit ist ein deutscher Dr. med. nicht von einem Berufsdoktorat entfernt, wie sie suggeriert. Das sollte klarer abgefasst werden. Der Treppenwitz ist ja, dass Nicht-Akademiker nur einen Dr. med. für einen "richtigen Doktor" halten, während alle Akademiker wissen, dass es genau anders herum ist. Mit frdl. Grüßen - Dr. phil. Seeliger, Norderstedt

Sehr gut, ich verweise auch immer auf den Dünbrettbohrer-Artikel! Außerdem verlinke ich immer auf die 3-Seiten-Dissertation Naturmedizin gegen Impotenz im mittelalterlichen Persien (Uni Münster, 2014; Natural remedies for imptence in medieval Persia), die zu einem "Dr. med." führte: http://www.rp-online.de/nrw/uni-vergibt-doktortitel-fuer-drei-seiten-aid-1.4244727 Das Original kann hier abgerufen werden: http://www.readcube.com/articles/10.1038/sj.ijir.3901153 Viele Grüße, GeoTrinity (Kontakt) 12:45, 19. Mär. 2018 (CET)Beantworten

Österreich[Quelltext bearbeiten]

In der Diskussion zu Norbert Pallua herrscht im Augenblick Unklarheit wie das neue österreichische Gesetz von 2002 die Altfälle behandelt, die ja wohl alle Berufsdoktorate waren (so jedenfalls die Meinung auf der Disk von Pallua und etwas im Widerspruch zu dem was hier steht), was in Österreich aber wohl niemanden störte (höchstens bei Niederlassung in Deutschland, wo Dr. med. univ. geführt werden musste). Im Artikel Doktor steht im Abschnitt Österreich "Die bis 2002 nach AHStG erworbenen humanmedizinischen Abschlüsse gelten als vollwertiger Doktorgrad." Wobei AHStG der 1966 beschlossene Vorläufer des Universitätsgesetz 2002 bzw. des Universitäts-Studiengesetz ist. Was heisst das ? Sind auch die Dr. med. univ. vor 2002 danach vollwertige Doktorgrade, also was nach dem neuen Gesetz Dr. med. univ. et scient. med oder Dr. med. Ph.D. ist ? Es dreht sich dabei nicht um die Frage der Anerkennung in Deutschland sondern um die Rechtslage in Österreich.--Claude J (Diskussion) 06:43, 15. Jun. 2018 (CEST)Beantworten

Geschichte?[Quelltext bearbeiten]

Zu 99% behandelt der Artikeltext die Situation in der Gegenwart. Eine diachrone Betrachtung wäre eine lobenswerte Ergänzung des Lemmas. Hodsha (Diskussion) 10:29, 23. Jan. 2019 (CET)Beantworten