Diskussion:Domänenfrage

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 91.47.220.220 in Abschnitt Ergänzende Erläuterung
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Ergänzende Erläuterung[Quelltext bearbeiten]

Um den Anlaß des Streits besser zu verstehen, sollte der Artikel mit den nachfolgenden Sätzen etwas präzisiert werden.

Zur Zeit der absolutistischen Herrscher erfolgte die Trennung zwischen Kammerbesitz (Kameral- bzw. Staatsvermögen) und Schatullbesitz (Dominal- bzw. Haus- oder Privatvermögen) nicht oder in ungenügender Weise. Beim Übergang von den dynastischen Herrschaften zur parlamentarischen Demokratie war daher die Abgrenzung dieser beiden Vermögensteile schwer oder gar nicht möglich. Der Streit entwickelte sich daher über die Frage, welche Vermögensanteile welcher Besitzkategorie zuzuordnen seien, dem Kammer- oder dem Schatullvermögen. Der Kammerbesitz war unstrittig Staatsvermögen, nur war eben nicht eindeutig nachvollziehbar, wo die Trennlinie zwischen Staats- und Privatvermögen ursprünglich verlief. -- 91.47.220.220 02:45, 4. Nov. 2009 (CET)Beantworten