Diskussion:Domfreiheit

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Slomox in Abschnitt noch relativ guterhaltene Domfreiheiten
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Das mit der Quelle war berechtigt. Ich fange mal dran zu bessern an.---Mario todte 18:30, 12. Feb. 2008 (CET)Beantworten

Über die Frage, ob die Bilder nun so ideal geeignet sind zu zeigen, was gemeint ist, kann bezweifelt werden, ich habe aber im Augenblick keine besseren.--Mario todte 19:55, 20. Feb. 2008 (CET)Beantworten

noch relativ guterhaltene Domfreiheiten[Quelltext bearbeiten]

Beispiele heute noch relativ guterhaltener Domfreiheiten sind die zu Halberstadt, Hildesheim, Magdeburg, Merseburg, Münster, Naumburg (Saale) und Trier.

Was sagt mir das? Der Artikel handelt davon, dass rund um die Dome die Gerichtsbarkeit bei der Kirche lag. Wenn ich also vor dem Dom von Halberstadt oder Trier einen Menschen ermorde, dann lande ich vor einem kirchlichen Gericht? Oder was sonst sagt der Satz aus? --::Slomox:: >< 20:35, 9. Mai 2012 (CEST)Beantworten