Diskussion:Dorschenhammer

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Schubbay in Abschnitt Hammerwerk
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Hammerwerk[Quelltext bearbeiten]

„Zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges war der Vogt David Grenz Hammerherr im Dorschenhammer, wo er nach eigenem Bekunden ein „ansehnliches“ Wohnhaus erbaute. Das Anwesen wurde von seiner Frau mit in die Ehe gebracht.“ Liegt in beiden Sätzen nicht ein Widerspruch? Vielleicht hat die Frau auch nur das unbebaute Grundstück in die Ehe gebracht. Wenn das Anwesen jedoch schon bestand, wäre zumindest das Wort „allerdings“ einzufügen.--Schubbay (Diskussion) 12:25, 16. Dez. 2017 (CET)Beantworten