Diskussion:Dotation

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Überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

entspricht nicht der heutigen Rechtslage (Übertragen aus Artikel) --Tobias1983 Mail Me 19:34, 22. Jan. 2008 (CET)[Beantworten]

Habe den Link und Inhalt aus Meyers Lexikon entfernt. Inhalt war falsch dargestellt.-- Orik 23:56, 13. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Historisches[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt die Erwähnung von Dotationen für Volksschullehrer. Vielleicht weiß jemand näheres hierzu und hat Quellen? --Phrontis 11:45, 17. Jul. 2010 (CEST)[Beantworten]

Zitat: "Zudem erhielten im April 1945 noch 99 von 115 Personen ...". 

Sollte es heißen: " Zudem erhielten im April 1945 noch 99 von ursprünglich 115 Personen ... "?

Ehrenrente für ehemalige Mitglieder der Feuerwehren in Thüringen[Quelltext bearbeiten]

Meines Erachtens wird der Begriff „Dotation“ zu weit gefasst, wenn auch die Ehrenrenten inbegriffen werden, also Renten, auf die jemand keinen Rechtsanspruch hat, sondern die aufgrund seiner persönlichen Verdienste oder aufgrund seiner persönlichen Verhältnisse gewährt werden. Deshalb habe ich den Hinweis auf Ehrenrenten für ehemalige Mitglieder der Feuerwehren in Thüringen (als Beispiel für Dotationen im heutigen Deutschland) bis auf Weiteres entfernt. Denn wenn diese besondere Ehrenrente Erwähnung verdient, sollten sehr viele andere Formen von Ehrenrente ebenfalls erwähnt werden. Die bessere Lösung scheint mir, wenn ein sachkundiger Autor den fehlenden Artikel Ehrenrente erstellte. --M Huhn (Diskussion) 21:39, 18. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]