Diskussion:Drehgenehmigung

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Journalismus[Quelltext bearbeiten]

Für journalistische Aufnahmen benötigt man aber keine Drehgenehmigung im öffentlichen Raum, oder? --Kaffeeringe (Diskussion) 19:23, 10. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]

Wogegen verstößt man eigentlich rechtlich, wenn man keine Drehgenehmigung hat und in einem privaten oder einem öffentlichen Raum Filmaufnahmen anfertigt bzw solche veröffentlicht?

Persönlichkeitsrechet würde mir einfallen, wenn ein höchstpersönlicher Lebensbereich betroffen ist (jemandes Wohnebreich). Aber in einem Schulgebäude? Im Rathaus? Oder einem privaten Club? Was wäre mit einem Museum (öff. oder privat)?

(Gesetzt natürlich, dass jeweils keine Personen sichtbar sind, die nicht eingewilligt haben und aus dem Material keine personenbezogenen Infos hervorgehen). --goiken 21:58, 12. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]