Diskussion:Dreißigster

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Deutschlandlastig[Quelltext bearbeiten]

Wer immer den Baustein gesetzt hat, ich finde ihn hier nicht hergehörend. Im Wikipedia:Hinweis Rechtsthemen steht, dass sich Rechtliches in der WP meist auf die Bundesrepublik bezieht. Sollte jemand meiner Meinung etwas gravierendes entgegenzusetzen haben, dann bitte ich darum. Ansonsten werde ich den Baustein wahrscheinlich am 6. März entfernen. -- Kronf 18:42, 4. Mär 2006 (CET)


Hallo

Also - ich hab dieses Lemma verfasst. Der im BGB definierte Begriff des "Dreißigsten" ist m.E. zwar durchaus ein rechtlicher, wird jedoch von vielen - vor allem älteren Personen - noch benützt. Darüber hinaus wäre eine Darstellung der Nachlassverbindlichkeit (von dort aus wird hier her verlinkt) unvollständig. Siegi 00:47, 10. Mär 2006 (CET)


Aber wer hat den "Deutschlandlastig"-Baustein gesetzt und warum? -- Kronf 18:41, 10. Mär 2006 (CET)