Diskussion:Dreier-Präsidentschaft

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Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Sasik in Abschnitt Triopräsidentschaft. Wo festgelegt?
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Triopräsidentschaft. Wo festgelegt?[Quelltext bearbeiten]

Hallo, fände es gut, wenn der fragliche Artikel zur Trioratspräsidentschaft im neuen Lissabon-Vertrag hier benannt wird. Konnte den fraglichen Text nicht finden.Ngowatchtransparent 22:48, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Entscheidend sind Art. 16 Abs. 9 EUV und Art. 236 lit. b) AEUV, wo festgelegt wird, dass der Rat durch Beschluss die Modalitäten des Vorsitzes festlegt. Dadurch kann die Triopräsidentschaft durch Beschluss festgelegt werden (was als ausgemachte Sache gilt, schließlich wird sie informell schon jetzt praktiziert). Der alte Art. 203 EGV legte dagegen fest, dass der Vorsitz im Rat von den Mitgliedstaaten nacheinander für je sechs Monate wahrgenommen wird, sodass es nicht möglich war, der Triopräsidentschaft auch einen formalen Rahmen zu geben. Allerdings geht das aus dem Artikel im Moment noch nicht so ganz klar hervor...--El Duende 22:55, 26. Nov. 2009 (CET)Beantworten
Also die zitierten Artikel sollten als Bestimmung der Reihenfolge gesehen werden. Dass es sich um eine Verankerung der Dreier-Präsidentschaft handeln sollte, kann ich nicht nachvollziehen. Ob die neuen Formulierungen bedeuten könnten, dass es zu einer Änderung der heutigen Halbjahresrotation kommt, kann derzeit noch nicht vorausgesagt werden.
Zweitens, wir befinden uns hier im Bereich der inneren Organisation des Rates. Die Gründungsverträge legen so nur die Grundprinzipien fest (gleichberechtigte Rotation) und die "inneren" Sachen beschließen die Mitgliedstaaten durch Beschluss. Wir sollten daher primär aus der Geschäftsordnung ausgehen. Die geltende Geschäftsordnung wurde mit dem Vertrag von Lissabon nicht geändert und funktioniert weiter wie vorher.
Der Vertrag von Lissabon ändert so (erstmals) nichts an der Dreier-Präsidentschaft. --Sasik 19:44, 29. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Du hast natürlich insofern Recht, als Art. 236 AEUV für sich allein die Dreierpräsidentschaft noch nicht festlegt; wichtig ist daran nur, dass der Europäische Rat jetzt die Kompetenz bekommt, durch Beschluss die Modalitäten des Vorsitzes im Rat bestimmen. Dadurch kann die Dreierpräsidentschaft jetzt auch formell die halbjährliche Rotation ablösen und z.B. eine Regelung eingeführt werden, bei der sich die drei Mitglieder des Präsidentschaftsteams den Vorsitz bei den Ratstagungen frei aufteilen. (Vor dem VvL gab es eine solche Möglichkeit nicht, da die halbjährliche Rotation im Vertrag verpflichtend vorgesehen war. Deshalb sieht auch die bisherige Geschäftsordnung nur das Achtzehnmonatsprogramm vor, das die drei Präsidentschaften verzahnt, und bietet keine darüber hinausgehenden Möglichkeiten zur Arbeitsteilung.) Für den Artikel halte ich aber die jetzige Darstellung, die als Rechtsgrundlage nur auf die Geschäftsordnung verweist, für sinnvoll. Denn ein Beschluss nach Art. 236 AEUV, der den Mitgliedern des Präsidentschaftsteams mehr Freiheiten bei der Arbeitsteilung lässt, ist zwar meines Wissens politisch gewollt und wird wohl 2010 kommen; bis jetzt gibt es da aber noch nichts Amtliches, sodass wir nicht in Glaskugeleien verfallen sollten. --El Duende 19:59, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten
Eben, warten wir die Änderung der Geschäftsordnung ab.
Ich würde persönlich eher meinen, dass der Ratsvorsitz nur auf den eigentlichen Vorsitz im Rat ausgehöhlt wird und die Dreier-Präsidentschaft so nicht weiter ausgebaut wird. War ja bis heute sowieso kein so super Erfolg, zudem wurden die Chefetage und die Außenpolitik jetzt abgespeckt... --Sasik 22:39, 30. Dez. 2009 (CET)Beantworten