Diskussion:Dreifaches Amt Christi

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Karl-Hagemann in Abschnitt dto.
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2. Vatikanisches Konzil ff[Quelltext bearbeiten]

siehe: Anthony Ekpo: Triplex Munus in the 1983 Code: A Blessing or a Curse? (Digitalisat) this trilogy constitutes the overarching framework of the conciliar documents, particularly Lumen Gentium ...erst mal hier abgelegt; wenn ich Zeit habe, mehr. --Concord (Diskussion) 13:25, 5. Jun. 2017 (CEST)Beantworten

dto.[Quelltext bearbeiten]

Also: (auch) im Zweiten Vatikanischen Konzil wird von einem dreifachen Amt Christi ausgegangen, an das jeder Gläubige kraft Taufe teilhat, vgl. z.B. die Laiendefinition:

"Unter der Bezeichnung Laien sind hier alle Christgläubigen verstanden mit Ausnahme der Glieder des Weihestandes und des in der Kirche anerkannten Ordensstandes, das heißt die Christgläubigen, die, durch die Taufe Christus einverleibt, zum Volk Gottes gemacht und des priesterlichen, prophetischen und königlichen Amtes Christi auf ihre Weise teilhaftig, zu ihrem Teil die Sendung des ganzen christlichen Volkes in der Kirche und in der Welt ausüben." (Lumen Gentium, Nr. 31)

--Karl-Hagemann (Diskussion) 10:35, 1. Jul. 2019 (CEST)Beantworten