Diskussion:Dresdner Amtsblatt

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Bezug auf "Königlich-Sächsischen Anzeigers"[Quelltext bearbeiten]

Der Königlich-Sächsische Anzeiger dürfte als Vorläufer des Sächsischen Amtsblattes zu betrachten sein. Dieser hier ausgeführte Bezug klingt ein wenig wie dreiste Eigenwerbung, die es mit den Fakten nicht so genau nimmt. Wer darf sich also als Erbe auf welchen "Vorläufers" berufen? (nicht signierter Beitrag von Snofru (Diskussion | Beiträge) 09:45, 23. Mai 2006)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Rote4132 (Diskussion) 22:36, 30. Mär. 2020 (CEST)

Quellen? (nicht signierter Beitrag von 79.192.60.181 (Diskussion) 16:39, 22. Mai 2010)

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