Diskussion:Drogenkonsumraum

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Summsebine in Abschnitt Drogenkonsumräume weltweit - Schweiz
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Fehler in dem Artikel[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist fehlerhaft: Das "Offizialprinzip" hat nichts mit der Anzeigepflicht der Strafverfolgungsbehörden zu tun. Gemeint ist das Legalitätsprinzip. Der Satz: "Der eigentliche Konsum von Betäubungsmitteln ist nicht verboten, da er als straffreie Selbstschädigung gilt." ist, wenn er alleine steht, ebenfalls falsch. Strafbar macht sich, wer BTM (unerlaubt) anbaut, herstellt, mit ihnen Handel treibt, einführt, ausführt, veräußert, abgibt, sonst in den Verkehr bringt, erwirbt oder sich in sonstiger Weise verschafft oder besitzt... In beinahe allen praktisch relevanten Fällen macht sich der Konsument in einem Drogenkonsumraum also strafbar, weil er die Drogen vorher erwirbt oder sie bei dem Konsum im Drogenkonsumraum besitzt. --Dannnyt 18:03, 29. Jun. 2010 (CEST)Beantworten

Der letzte Satz dieser Aussagen stimmt, trotzdem ist es richtig zu sagen, dass der eigentliche Konsum nicht verboten ist. Verboten sind, wie du selber sagst, Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Veräußerung, Abgabe, Inverkehrbringen, Erwerb und Besitz. Der Konsum ist im Gesetz nicht als Tatbestandsmerkmal aufgelistet und daher nicht strafbar. Natürlich wird in aller Regel der Konsument der Droge diese zuvor erworben haben und dann besessen haben; damit hat er sich strafbar gemacht. Das ändert aber nichts daran, dass es dann immer noch Erwerb und Besitz sind, die diese Strafbarkeit auslösen, nicht der Konsum - nach ständiger Rechtsprechung ist es nämlich durchaus möglich (wenn auch nicht der Regelfall), Drogen zu konsumieren, ohne sie vorher zu besitzen. SchnitteUK (Diskussion) 20:08, 4. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Drogenkonsumräume weltweit - Schweiz[Quelltext bearbeiten]

Dieser Abschnitt ist nicht wirklich im Stil einer Enzyklopädie geschrieben (nicht signierter Beitrag von 84.73.140.125 (Diskussion) 08:17, 5. Jul 2012 (CEST)) Dieser Abschnitt war dem zitierten Artikel sehr ähnlich. Ich habe ihn umformuliert und versucht sachlicher zu gestalten. -- Summsebine 13:55, 29. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

"In Österreich gibt es seit 2009 in Graz den ersten legalen Fixerraum..." ?[Quelltext bearbeiten]

Soweit ich das beurteilen kann ist das schlicht und einfach falsch. Die Quelle, die angegeben wird (derStandard) enthält (zumindest in der online-Version) keine Informationen dazu und spätere Artikel des Standard sagen aus, dass dieses geplante Pilotprojekt aufgrund von politischem Widerstand nicht starten konnte. Zum Beispiel hier: http://derstandard.at/1263706764294/Drogenkonsumraum-Grazer-OeVP-will-kein-Pilotprojekt (nicht signierter Beitrag von 62.47.101.150 (Diskussion) 19:01, 1. Feb. 2014 (CET))Beantworten

Zahl der KR, Quellensammlung[Quelltext bearbeiten]

Das die Zahlen hoffnungslos veraltet sind, fang ich mal an hier zu sammeln:

  • Deutschland (Aug 2020) gemäß drogenkonsumraum.net:
    • Baden-Württemberg: 1
    • Bayern: 0
    • Berlin: 6
    • Brandenburg: 0
    • Bremen: 1
    • Hamburg: 4
    • Hessen: 4
    • Mecklenburg-Vorpommern: 0
    • Niedersachsen: 1
    • Nordrhein-Westfalen: 10
    • Rheinland-Pfalz: 0
    • Saarland: 1
    • Sachsen: 0
    • Sachsen-Anhalt: 0
    • Schleswig Holstein: 0
    • Thüringen: 0
    • Gesamt: 28

-- Michi 03:09, 10. Aug. 2020 (CEST)Beantworten

Bremen hat jetzt auch einen. --Kulturkritik (Diskussion) 03:07, 24. Sep. 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe im Mai die aktuellen Zahlen eingefügt und hoffe jetzt ist für Deutschland alles aktuell. Beizeiten mache ich mich mal an die Schweiz und Österreich und aktualisiere da die Daten. -- Summsebine 12:55, 29. Jun. 2021 (CEST)Beantworten