Diskussion:Duale Hochschule Gera-Eisenach

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Gmünder in Abschnitt Kategorien
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Studierfreiheit?[Quelltext bearbeiten]

Was bitte bedeutet Studierfreiheit? --79.212.56.89 18:10, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Als Studierfreiheit bezeichnet man die Freiheit das Studium als Studierender in Teilen frei gestalten zu können, d.h. dass die Studienordnungen nicht vollständig einen "Studenplan" vorgeben dürfen, eine Schwerpunktsetzung möglich ist etc. Diese gab es schon im Hochschulrahmengesetz (§ 4 Abs. 4 HRG) und sie hat dann nach der Föderalismusreform 2006 auch Eingang in die Landeshochschulgesetze gefunden (§§ 8 Abs. 4, 47 Abs. 4 u. 5, 53 Abs. 1 ThürHG. Zur Einschränkung für die DHGE siehe u.a. § 47 Abs. 7 ThürHG). Zur Studierfreiheit siehe auch Andreas Glaser: Die Studierfreiheit. In: Der Staat, Bd. 47 (2008), Heft 2, S. 213–240. Im speziellen zur DHGE auch Berger/Gundling, Zum Gesetz für die Errichtung der Dualen Hochschule Gera-Eisenach, in: ThürVBl 12/2016, S. 293–298 (gegen Schluss des Artikels). Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 18:42, 4. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Kategorien[Quelltext bearbeiten]

Diese Hochschul-Beschreibung steht in der sehr allgemeinen Kategorie Hochschule Deutschland und in der Kategorie Hochschule Thüringen. Normalerweise reicht die präzisere Kategorie aus, und die allgemeinere muss nicht erwähnt werden. Oder soll hier absichtlich etwas erhöhte Autoren-Aufmerksamkeit generiert werden? --Himbeerbläuling (Diskussion) 19:17, 17. Mär. 2022 (CET)Beantworten

Ich habe die Kategorie:Hochschule in Deutschland entfernt. Diese ist tatsächlich nicht notwendig und auch nicht üblich. --NJ Giggie (Diskussion) 19:20, 17. Mär. 2022 (CET)Beantworten
Vollkommenrichtig. Merci und Grüße --Gmünder (Diskussion) 20:43, 17. Mär. 2022 (CET)Beantworten