Diskussion:Due-Diligence-Prüfung

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Letzter Kommentar: vor 5 Monaten von 2A01:599:70B:39ED:7235:D9C7:5E94:1AD9 in Abschnitt Lemma: Verschleierung durch Obskurität
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EFQM[Quelltext bearbeiten]

"Ein oft gewähltes Prüfungsraster ist das der EFQM"

Ich halte das für nicht zutreffend. Möchte jemand seine Erfahrungen kund tun? (nicht signierter Beitrag von Dog.lucky (Diskussion | Beiträge) 07:57, 18. Mai 2010 (CEST)) Beantworten

Habe mich eindringlich mit dem Thema DD aus wissenschaftlicher und praktischer Hinsicht beschäftigt. Der EFQM Ansatz wurde in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. Insgesamt ist die Einleitung zum Beitrag unsauber formuliert. (nicht signierter Beitrag von 85.176.14.138 (Diskussion) 11:00, 6. Jul 2010 (CEST))

Vendors DD[Quelltext bearbeiten]

Die Vendors Due Diligence-Prüfung sollte auch den Verkäufer vor Irrtum in seinem Angebot schützen. Das Objekt das er im Angebot genannt, erweist sich bei nachträglicher Prüfung als weit wertvoller (z.B. Statue aus echtem Gold und nicht nur vergoldet).

Die Untergliederung der Due Diligence könnte noch weiter in Tax-, Legal- Commerical und Financial Due Diligence erfolgen. Vielleicht kennt sich ja jemand damit aus.

Viele die sich mal mit einem Firmenverkauf beschäftigt haben und in Buyers DD seine Schwachstellen aufgezeigt bekommen hat, wird sich kräftig ärgern, wenn er seine Preisvorstellungen nicht durchsetzen kann. Die Investition in eine VDD macht sich fast immer bezahlt. --Pelz 00:42, 7. Jul. 2010 (CEST)Beantworten

Die Einleitung sollte gekürzt werden. Vielen Informationen sind hier angedeutet, die später im Detail ausgeführt werden.

"Zur Durchführung einer Due Diligence sind auf diesem Gebiet nicht nur erfahrene Anwälte und Wirtschaftsprüfer notwendig, sondern, je nach Umfang der DD, auch Fachleute mit spezifischen Kenntnissen, z. B. Kenntnisse der Branche oder spezieller Themengebiete wie Informationstechnik, Architekten oder Bausachverständige. Je nach Größe und Branche des zu kaufenden Unternehmens sind Due-Diligence-Teams mit 20 und mehr Teammitgliedern durchaus denkbar." Dieser Beitrag ist m. E. belanglos und in Teilen auch nicht zutreffend. Derartige Pauschalaussagen, sollten m. E. nicht in diesem Beitrag dargestellt werden.

Transkationsprozess[Quelltext bearbeiten]

Da dieses ein Aspekt der Unternehmenskaufes ist habe ich es dort hin verschoben und in diesem Due Diligence Artikel gelöscht.

Funktionen der Due Diligence[Quelltext bearbeiten]

Die Funktionen Analysefunktion und Informationsfunktion sind m. E. noch nicht hinreichend von einander abgegrenzt.

Aussagefähigkeit von Vergangenheitsdaten[Quelltext bearbeiten]

Die Prognosen beruhen auf Auswertungen der Vergangenheit (z. B. Bilanzen der letzten drei Jahre), von denen nicht unbedingt eine Zukunftsprognose abgeleitet werden kann. Zum Beispiel müssen die Daten um Sonderfaktoren aus der Vergangenheit (z. B. Außerordentliche Erträge / Aufwendungen) bereinigt werden.

Dieser Beitrag ist wenig hilfreich. Es sollte bekannt sein, dass keine Zukunftsprognosen durch Fortschreibung der Vergangenheitsdaten erfolgen kann. Dieses ist allerdings das von David Hume 1740 beschriebene Induktionsproblem, welchges ebenfalls in der Unternehmensplanung anzutreffen ist und keine Due Diligence Problem. Deshalb bin ich der Meinung, dass ist nicht als Kritikpunkt an der due Diligence angeführt werden. Weiterhin sind die Bereinigungsrechungen von außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen eines der Kernbestandteile einer Financial Due Diligence. Insfern frage ich weshalb hier steht, man müsste.... Ich habe diese Kritikpunkt bereits vormals gelöscht, aber der Urheber ist in seinem Irrtum beharrlich.

gebotene Sorgfalt[Quelltext bearbeiten]

"Due Diligence" ist letztlich ja nur eine buzzword compliance für den Begriff "gebotene Sorgfalt". Hat jemand etwas dagegen, wenn ich den Artikel dorthin verschiebe? Stern !? 13:08, 14. Okt 2005 (CEST)

Hallo Stern. Ja, ich habe was dagegen. Kein Mensch, der sich mit dieser Materie beschäftigt, benutz den Begriff "gebotene Sorgfalt", auch wenn das so ins Deutschen zu übersetzen ist. Der Begriff Due-Diligence ist ein bei jedem Firmenkauf- und Verkauf auf beiden Seiten gebräuchlich, wird ständig benutzt, wird bei damit beschäftigten Juristen sogar mit "DD" abgekürzt. Der kann nicht verschoben werden. Nichts einzuwenden ist dagegen ein Redirect von "gebotene Sorgfalt" auf "DD". --Pelz 22:59, 14. Okt 2005 (CEST)

Eine zweite Übersetzung von Due Diligence ist "Sorgfaltspflicht". Den Eintrag gibt es auch auf Wikipedia, und von dort gibt es einen Link hierher. "Due Diligence" und "gebotene Sorgfalt" sollten dorthin führen, nicht hierher. --No ideas (Diskussion) 21:30, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten

IT Outsourcing & DD[Quelltext bearbeiten]

Seit ein paar Jahren wird auch im Outsourcing Bereich von due diligence gesprochen. Der Focus ist hier das Assessment der bestehenden IT Landschaft eines potenziellen Kunden. Ähnlich hier http://www.wirtschaftsinformatik.de/wi_artikel.php?sid=1120

Strategischer vs. Finanzinvestor[Quelltext bearbeiten]

Bei strategischen Investoren handelt es sich um Unternehmen, die operativ taetig sind und nicht einen Unternehmenserwerb ausschiesslich zu Anlagezwecken betreiben. Insofern ist die Bezeichnung (strategischer) Finanzinvestor wenig hilfreich. Habe eine entsprechende Änderung vorgenommen.



Das sollte in den Artikel rein!? Benutzer:nzlwf8

na aber klar! ..natürlich nciht einfach kopieren gelle ;) ... als tipp für den einstieg vielleicht Wikipedia:Wie schreibe ich gute Artikel als hilfe ...Sicherlich Post 21:00, 15. Nov 2005 (CET)


ja dann lass ich mir mal was einfallen

Benutzer:nzlwf8

Lernt mal Deutsch! Nur, weil BWLer gern kryptisch sprechen und mit Anglizismen um sich werfen, braucht das ein Lexikon nicht auch zu tun. Nankea 10:06, 23. Feb 2006 (CET)

haie Nankea, wirf doch mal einen blick auf Wikipedia:Wikiquette. Dankeschön ...Sicherlich Post 10:34, 23. Feb 2006 (CET)


Zitat "Lernt mal Deutsch!"

Der Begriff "Due Diligence" zeugt nicht von besonderer Coolness oder mangelnder Bereitschaft der Betriebswirte auf deutsches Vokabular zurückzugreifen, sondern hat sich als terminuns technicus in der geschäftlichen Korrespondenz durchgesetzt.

Dies zum einen deshalb, weil die deutsche Übersetzung die funktionale Bedeutung der Due Diligence in der Rechtssprache nicht zutreffend beschreibt, und zum anderen, weil in Tochtergesellschaften grenzüberschreitend organisierter Unternehmen alle wesentlichen und bedeutsamen schriftlichen Dokumente in der Konzernmuttersprache abgefasst werden, damit das herrschende Beschlussorgan sich damit befassen kann.

Auch in der Korrespondenz zwischen Unternehmen, deren beider Muttersprache nicht Englisch ist, wird für den umfassenden Prüfbericht zur Darstellung der bestehenden Risiken mittlerweile einheitlich der Terminus Due Diligence verwendet.

toe am 16.06.2006

Aus dem Artikel geht nicht hervor, dass es neben der DD beim Untenehmenskauf auch eine DD beim Börsengang gibt, die der Erstellung des Börsenprospektes dient und sich von der beschriebenen DD in verschiedenen Punkten unterscheidet. Vielleicht könnte man da noch was machen?

Sicherlich kann man das was machen; "it's a wiki" - also einfach loslegen ;) .. wenn du einstiegshilfen brauchst guck mal hier ... aber bitte stets daran denken Quellen anzugeben und das Urheberrecht beachten ...Sicherlich Post 14:12, 20. Jul 2006 (CEST)

Vendors DD[Quelltext bearbeiten]

Der Satz: "Diese sollte von einem anerkannten Wirtschaftsprüfungsunternehmen durchgeführt werden, um eine hohe Glaubwürdigkeit beim Käufer zu erzielen." wurde von mir entfernt, weil:

  1. damit der Eindruck erweckt werden könnte, nur WP-Gesellschaften könnten Vendors DD durchführen
  2. anerkannte WP-Gesellschaften unklar ist. Wann sind WP-Ges. anderkannt?
  3. auch Vendors DD nicht nur von WP´s sondern, meist sogar federführend, überwiegend von Anwaltssozietäten durchgeführt werden.
  4. es im Wesentlichen auf die Qualität der beteiligen Berater und nicht unbedingt auf die Größe der Beraterfirmen ankommt. --Pelz 22:38, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Wenn ein Feld-Wald- und Wiesen WP die DD durchführt ist die Qualität natürlich mangelhaft was sollen die unsinnigen Beiträge und ein Rechtsanwalt kann eine legal DD natürlich durchführen, eine Financial DD natürlich nicht, denn davon hat er keine Ahnung, denn wenn er mit Zahlen umgehen könnte wäre er ja nicht Rechtsanwalt geworden.

Aussagefähigkeit von Vergangenheitsdaten[Quelltext bearbeiten]

[Bearbeiten]Die Prognosen beruhen auf Auswertungen der Vergangenheit (z. B. Bilanzen der letzten drei Jahre), von denen nicht unbedingt eine Zukunftsprognose abgeleitet werden kann. Zum Beispiel müssen die Daten um Sonderfaktoren aus der Vergangenheit (z. B. Außerordentliche Erträge / Aufwendungen) bereinigt werden.

Prognosen anhand der Extrapolation der Vergangenheitsdaten fortzuschreiben ist eine berechtigte Kritik an mancher Planung aber nicht an der Due Diligence. Insofern halte ich diese Kritik nicht fuer berechtigt und haben Sie deshalb gelöscht.Majefra 23:57, 21. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Gliederung des DD Berichtes[Quelltext bearbeiten]

Wie offensichtlich bisher nicht bestritten wurden, sind die Ziele der Investoren unterschiedlich. Deshalb muss auch der Berichtsinhalt und das Berichtsformat sich an den Bedürfnissen der Investoren ausrichten. Insofern stellt sich die Frage, ob es ein einheitliches Berichtsformat geben kann bzw. ob das nicht entsprechend ersatzlos gestrichen werden sollte.Majefra 00:00, 22. Mai 2008 (CEST)Beantworten

Literatur[Quelltext bearbeiten]

Wer setzt hier eigentlich permanent eine Diss aus dem Peter Lang Verlag in das Literaturverzeichnis? Wikipedia ist keine Werbeplattform. --PH2005 14:18, 4. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Im Gegensatz zu meinem Vorredner finde ich den Verweis auf eine Diss. nicht verkehrt, sondern hilfreich da man so schnellen Zugruff auf aktuelle Forschungsarbeiten bekommt. Das Eintragen von Arbeiten die nicht öffentlich zugänglich sind ist aber albern da es lediglich der Befriedigung des Egos dient und sonst niemandem nutzt. Ich kenne mich im österreichischen Bildungssystem nicht aus, doch ich vermute mal, dass auch dort Masterarbeiten nicht öffentlich zugänglich sind, weswegen folgender Eintrag im Artikel gelöscht gehört: Wanke, Alexander: Due Diligence bei der Liegenschaftsbewertung (Due Diligence Valuation). Wien 2009, Masterthese Immobilienlehrgänge der TU Wien. Ich nehme die Löschung vor. Sollte ich unrecht haben, bitte die Löschung einfach rückgängig machen. Gruss --Dog.lucky 11:22, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Due Diligence[Quelltext bearbeiten]

Ganz bewußt nur DD! Frage: Gibt es "due diligence" als alleinstehenden Ausdruck? M. E. ja - gemeint ist aber doch die Prüfung. Dann bedeutet "due diligence" kurz und vielsagend "entsprechend". Wie dann die DD-Prüfungen beim Kauf einer Milchflasche (mit Inhalt) im Supermarkt, bei der Übernahme einer Molkerei oder eines Lebensmittelkonzernes aussehen, ist natürlich klar - jedesmal anders, den Umständen entsprechend.

Muß man das so aufblasen?

Unterschiedliche Menschen haben unterschiedliche Interessen: Einige sind damit zufrieden, dass alles jedesmal anders ist und andere hätten es dann doch gern etwas genauer gewußt.

"Due Diligence" hat auf Englisch viel mehr Bedeutungen als nur die Due-Diligence Prüfung bei Kauf und Verkauf, siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Due_diligence Die deutsche Übersetzung ist "Sorgfaltspflicht". "Due Diligence" und ""gebotene Sorgfalt" sollten deshalb auf den Wikipedia-Artikel "Sorgfaltspflicht" verweisen, von wo es einen Link auf diese Seite gibt. Ich bin neu hier und weiß noch nicht, wie das geht, aber vielleicht macht das jemand?--No ideas (Diskussion) 21:30, 14. Mär. 2012 (CET)Beantworten

Lemma: Verschleierung durch Obskurität[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte mMn nach Pospektprüfung verschoben werden. So lautet der Begriff in den deutschspachigen Rechtsnormen, siehe z.B. hier. Das derzeitige Lemma entspricht nicht der Namenskonvention, und dass der engl. Begriff im Deutschen kaum vorkommt (ausgenommen bei schlampigen Übersetzungen) könnte darauf zurückzuführen sein, dass es für diesen Begriff einen im Recht verankerten Fachbegriff gibt. Der Artikel geht viel zu detailiert auf die US Vorschriften ein, und hinterlässt bei OMA große Fragenzeichen, da sie die hiesig gültigen Normen kaum wiederfindet. Der Artikel erfüllt den Tatbestand der "Verschleierung durch Obskurität" --Boshomi (Diskussion) 10:51, 8. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Eine Prospektprüfung ist etwas völlig anderes, denn bei der Due Diligence-Prüfung geht es in der Regel um den Erwerb von nicht öffentlich angebotenen Unternehmen und Vermögenswerten. Der Artikel ist allerdings wenig hilfreich, weil er sich viel zu sehr in Details verliert, ohne überhaupt sauber zu erklären, worum es denn überhaupt geht (daher möglicherweise auch die Gleichsetzung mit der Prospektprüfung). --Vertigo Man-iac (Diskussion) 11:49, 14. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Ich wurde aus dem Artikel einfach nicht schlau. Deshalb meinte ich, dass es wohl besser sei, den Artikel nach Prospektprüfung zu verschieben, und das ganze anhand hiesigen Rechtsnormen zu erklären. Jedenfalls würde ein ordentlicher Artikel über Prospektprüfung nicht schaden. Vielleicht kann man dann die Due-Diligence-Prüfung besser erklären, wenn die Unterschiede zur Prospektprüfung herausgearbeitet werden. Frohes Schaffen, Boshomirede mit mir –  00:04, 15. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
@Boshomi - ich glaube hier liegst Du falsch; Prospektprüfung deckt sich sicherlich teilweise mit DD, ist aber weiter zu sehen und nicht vorwiegend eine Frage von Rechtsnormen sondern lediglich die angemessene Risikoprüfung eines sorgfältigen Kaufmannes bei einer bedeutenden Transaktion (Unternhemenskauf, IPO, etc). Geschwurbel über EFQM oder ähnliches verschleiert allerdings mehr als es nutzt...--Stauffen (Diskussion) 18:22, 21. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Danke jedenfalls für Deine Bearbeitung. Der Artikel wurde dadurch schon deutlich besser. Frohes Schaffen, Boshomirede mit mir –  00:26, 22. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
So ungewöhnlich ist der Begriff nicht. Gerade ist ist in der NJW Spezial von gestern ein Artikel unter dem Titel "M&A - Aufklärungspflichten nach einer Due Diligence" erschienen, der sich mit einem BGH-Urteil vom September diesen Jahres, den Kauf mehrer Immobilien-Gewerbeeinheiten befasst. - --2A01:599:70B:39ED:7235:D9C7:5E94:1AD9 00:49, 2. Dez. 2023 (CET)Beantworten