Diskussion:Durchgriffshaftung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von 84.157.57.3 in Abschnitt Durchgriffshaftung bei Vereinen fehlt
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Durchgriffshaftung bei Vereinen fehlt[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel beschreibt Fälle von Durchgriffshaftung bei Kapitalgesellschaften, aber nicht bei eingetragenen Vereinen (Außenhaftung des Vortands). Diese tritt u.a. bei Spendenfehlverwendung oder falscher Ausstellung von Spendenbescheinigungen ein - ist also dann weniger Zivilrecht als öffentliches Recht, wohl ein Sonderfall.

Generell: Bei unerlaubten Handlungen des Vorstands. --84.157.57.3 22:51, 18. Jul. 2016 (CEST)Beantworten