Diskussion:Duty-free-Shop

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So günstig sind die Waren in Duty-Free Shops meist gar nicht, oder? (nicht signierter Beitrag von 145.253.2.236 (Diskussion) 00:01, 8. Apr. 2004 (CEST))[Beantworten]

Geschmackssache; bei Zigaretten z.B. kommt man manchmal ziemlich günstig weg. Wesentlich ist ja, dass bsp. die Tabaksteuer oder die Alkoholsteuer umgangen werden, die ja bis 25% des Kaufpreises ausmachen können (oder mehr? weiß nicht genau). Bei normalen Waren hält sich dieser Effekt in Grenzen. (nicht signierter Beitrag von EdvonSchleck~dewiki (Diskussion | Beiträge) 15:30, 8. Apr. 2004 (CEST))[Beantworten]

Zollfrei? Steuerfrei?[Quelltext bearbeiten]

Ist das nicht Unsinn mit dem "Zoll" ?! Gemeint sind doch hier eher Steuern. --B.Knowmore 01:27, 8. Apr 2004 (CEST)

Ich habe mächtig rumgegoogelt, aber überall steht "Zollfrei" und nicht "Steuerfrei". Auch ich denke, dass hier ja eigentlich nur Steuern gespart werden - aber vielleicht muss das Zeug auch nicht verzollt werden? Glaube ich eigentlich nicht. Aber vielleicht meldet sich ja jemand,der eine Ahnung hat. (nicht signierter Beitrag von EdvonSchleck~dewiki (Diskussion | Beiträge) 15:30, 8. Apr. 2004 (CEST))[Beantworten]


Zollfrei oder Steuerfrei... ist das nicht dasselbe? bin mir wirklich nicht sicher, aber ist eine Zollabgabe nicht auch eine Art von Steuern (auf Waren)? -- Nyfferet 16:23, 8. Apr 2004 (CEST)

Ja, unter Zoll (Abgabe) steht das ja auch. Aber die Zollabgabe ist dennoch etwas anderes: Zum einen gibt es da Dinge wie Zollfreibeträge, und andererseits gehen z.B. Zollsteuern an die EU und nicht an Mitgliedsländer. Es ist also ein Unterschied, ob eine Ware nicht be(mehrwert)steuert wird oder nur nicht verzollt werden muss. Da Ein- und Ausfuhrbestimmungen offensichtlich auch auf Waren angewendet werden, die man im Duty-Free Shop gekauft hat, frage ich mich aber auch nach der richtigen Bezeichnung ... eingentlich müsste es "Tax-Free Shop" heissen, da nur die Mehrwertsteuer wegfällt.
Im "Brockhaus" steht:
Duty-free-Shop Tax-free-Shop, Einzelhandelsgeschäft, u. a. in Flughäfen und auf Fähren, in dem Waren ohne Belastung durch Zölle, Umsatz- und Verbrauchsteuern von Reisenden auf internat. Routen gekauft werden können; innerhalb der EU zum 1. 7. 1999 abgeschafft.
Dort wird also behauptet, dass auch keine Zölle auf die Waren bezahlt werden müssen. Ich bin mir aber noch nicht ganz sicher, deshalb habe ich eine Mail an die Infostelle der Zollbehörde geschickt; mal sehen, ob die Antworten und was die sagen. --Ed von Schleck 18:24, 8. Apr 2004 (CEST)

Also, zwischen Zoll und Steuer besteht ein entscheidender Unterschied: Zölle werden erhoben für Waren, die aus dem Ausland importiert werden. Die Höhe hängt vom Produkt bzw. dessen Beschaffenheit ab. Ein Beispiel: Auf Camcorder werden (wurden? evtl. haben sich da die Sätze mittlerweile geändert.) 4% Einfuhrzoll erhoben, auf Videorekorder 19%. Das bedeutet: Eine Videokamera, die auch einen Video-'Eingang' hat wird als Videorekorder behandelt und ist daher wesentlich teurer. Eine Steuer wird auf Leistungen oder Waren im Inland erhoben. Nochmal zusammengefasst: Zölle gelten für den Import, Steuern für alles was im Inland passiert. (Mittlerweile wird ja fast alles irgendwie besteuert.)

Duty-Free könnte man wörtlich ja mit Pflichtfrei übersetzen, hier wird man tatsächlich auch von beiden Pflichten (Zoll und Steuern) befreit. Zum einen muß man als Importierender bis zu einer bestimmten Menge keinen Einfuhrzoll entrichten, zum anderen sind auch die sonst üblichen Steuern nicht fällig. Beim Tabak werden eine ganze Menge Abgaben erhoben: Einfuhrzoll, Umsatzsteuer, Tabaksteuer,... (bin mir bei den anderen nicht ganz sicher) und die fallen alle weg. Dana 00:59, 11. Apr 2004 (CEST)

An alle meine Vorredner da oben: es gibt einen wichtigen Unterschied: Zollfrei bezieht sich auf Waren, für die aus irgendeinem Grund keine Zölle zu bezahlen sind und steuerfrei für Waren, für die keine Verbrauchsteuern zu zahlen sind (in Deutschland sind das konkret: Einfuhrumsatzsteuer, Tabaksteuer, Branntweinsteuer, Mineralölsteuer, Schaumweinsteuer, Zwischenerzeugnissteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, Alkopopsteuer). Hypnosekröte 22:18, 25. Jan 2005 (CET)

redirect zu Duty-Free Shop[Quelltext bearbeiten]

Ich bin dafür, diesen Eintrag unter "Duty-Free Shop" abzulegen und unter "Duty-Free" nur ein redirect. Wenn sich kein Einspruch erhebt, mache ich das demnächst. Ed von Schleck 15:30, 8. Apr 2004 (CEST)

Ich erhebe Einspruch, da "duty-free" als Begriff eingängiger ist und mehr erklärt. Hypnosekröte 20:14, 17. Feb 2005 (CET)
Schließe mich dem Einspruch an. "Duty-free" klärt hier den gesamten Komplex des zollfreien Einkaufs, ein "Duty-Free Shop" ist dagegen nur eine von vielen Bezeichnungen von Geschäften in denen diese Art des Handels stattfindet. --Revontuli 13:37, 28. Mai 2005 (CEST)[Beantworten]

... wird oben ja schon mal angesprochen, ist aber immer noch nicht klar, und v.a. nicht im Artikel. Ich denke, dass man Tax-free nicht einfach zu duty-free weiterleiten könnte, weil recht unterschiedliche Dinge.

Was ich über das Tax-free-prinzip weiß:

  • Umsatz(=Mehrtwert)steuer Rückerstattung
  • Wenn gekaufter Artikel über EU-Grenze exportiert (also auch Schweiz!)
  • Wenn min. 500$ (oder so)
  • Bei der Ausreise, z.B. am Flughafen mit Quittung + ausgeführetem Artikel + massig Bürokratie
  • Kann von einem Finanzdienstleister übernommen werden, z.B. Global Refund
  • Quelle: Zeit

Dan-yell 01:52, 29. Mär 2006 (CEST)

Tax-Free hat mit Duty Free nichts zu tun: beim einen geht ausschließlich um die Rückerstattung der Umsatzsteuer bei der Ausfuhr, beim anderen um den zoll- und verbrauchsteuerfreien Einkauf im Transit. --rollo_rück 16:03, 27. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

"innereuropäisch"[Quelltext bearbeiten]

Im 2. Absatz, letzter Satz, steht "innereuropäisch". Stimmt das, oder müsste es "innerhalb der EU" heißen? Im ersten Fall (innereuropäisch) ist die Schweiz dabei, im 2. Fall (innerhalb der EU) wäre sie es nicht. --sucher12 (nicht signierter Beitrag von 77.13.239.109 (Diskussion) 17:14, 12. Sep. 2014 (CEST))[Beantworten]

Warum ist so was erlaubt?--Antemister (Diskussion) 22:55, 9. Mai 2015 (CEST)[Beantworten]

Artikel zum Ausbau: Zur Enstehung des Duty-Free-Geschäftsmodells usw.[Quelltext bearbeiten]

Einkauf und Einfuhr sind 2 verschiedene Dinge[Quelltext bearbeiten]

Einkauf und Einfuhr sind 2 verschiedene Dinge. In Duty-Free-Shops können Waren zwar "steuerfrei" eingekauft werden, aber das entbindet den Käufer natürlich nicht davon, die Waren zu verzollen, wenn er sie in die Bundesrepublik Deutschland bzw. in deren Zollgebiet einführt. Bei Einfuhr (in die BRD) von exterritial steuerfrei eingekauften Waren fallen normalerweise auch Steuern an. Lediglich für relativ geringe Mengen relativ geringwertiger Güter fallen bei und nach der Einfuhr kein Zoll und keine Steuern an. Wer zum Beispiel irgendwo wertvollen Brilliantschmuck "zollfrei" und "steuerfrei" einkauft, hat die Einfuhr der Ware in die BRD zu deklarieren, und meistens auch zu verzollen und oder zu versteuern. Andernfalls kann man sich strafbar machen (ist u.a. schon Fußballspielern passiert, die bei einem Auswärtspiel im Ausland brilliantbesetze Rolexuhren "zollfrei" und "steuerfrei" einkauften, und beim Heimflug die Einfuhr nicht deklarierten.--22:55, 8. Dez. 2015 (CET) (ohne Benutzername signierter Beitrag von 87.155.39.198 (Diskussion))