Diskussion:E-Mail-Überwachung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Alaffa in Abschnitt Wie ist die Praxis bei ausländischen Mailservern?
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Teilnehmer vs Teilnehmeranschluss + Änderung zum 1.1.2008[Quelltext bearbeiten]

Im Gesetz steht einfach nur "Teilnehmer" - das sind keine Anschlüsse sondern Vertragsverhältnisse. Ansonsten gibt es seit dem 1.1.2008 eine Änderung der Höchstgrenze von 1000 auf 10000 solcher Teilnehmer: http://www.buzer.de/gesetz/4551/al10728-0.htm


Leider sind die Hyperlinks nicht mehr aktuell. Die RegTP heißt jetzt "Bundesnetzagentur"

Email-Header[Quelltext bearbeiten]

Der MIME-Header? Wie soll das gehen? Dann schreibe ich nur noch 'Text only'-Mails, die haben keinen.

Es ist doch wohl eher einfach der Header gemeint (RFC-Header). D.h. aber auch, wenn ich zufällig eine Kopie einer ganz anderen Mail mit einer Bcc: an den Überwachten schreibe, ist meine Mail auch mit drin!?

Ich habe jetzt smtp-Header draus gemacht (und darf jetzt anschliessend smtp und die RFC-822 beschreiben =8-) Ernèsto! 19:18, 16. Jan 2006 (CET)
Ich habe das Ganze jetzt ein bisschen umformuliert und konkretisiert, da 1. der Email-Header IMHO nicht in der SMTP-RFC definiert ist und 2. auch andere Protokolle als SMTP überwachbar sein müssen; z. B. POP3, IMAP und Webmail. -- Leupi 03:41, 5. Mär 2006 (CET)

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 19:32, 29. Jan 2006 (CET)

Toter Weblink[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich down ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--Zwobot 19:32, 29. Jan 2006 (CET)

Ungeklärte Fragen[Quelltext bearbeiten]

Ich habe im Kapitel "Ungeklärte Fragen" ein paar Zusatzinfos bzw. den Versuch einer Antwort hinzugefügt. Nun sollten aber in einem Lexikoneintrag eigentlich keine Frage/Antwort-Spiele stehen. Der Abschnitt sollte also entweder entfernt werden oder zumindest in eine neutral erläuternde Textstelle (ohne Frage) umgewandelt werden. Meinungen? Vorschläge? -- Leupi 04:38, 5. Mär 2006 (CET)

Fehlerhafte Kryptographie-Infos korrigiert[Quelltext bearbeiten]

Die Infos zur Kryptograpie waren fehlerhaft, die genannten Techniken nicht für den Mailverkehr anwendbar oder völlig ungebräuchlich. Ich habe das korrigiert und auch kurz Informationen zum Umgehen von Verschlüsselung angefügt --217.95.75.192 18:38, 16. Okt. 2007 (CEST)Beantworten

Post- und Fernmeldegeheimnis[Quelltext bearbeiten]

ist in Deutschland bzgl. E-Mails nicht anwendbar (evtl. mit der Einschränkung "solange nicht ausgedruckt"?). Diese Aussage fehlt noch im Artikel. --93.133.196.34 12:16, 3. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

Doch, das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass E-Mails grundsätzlich dem Fernmeldegeheimnis unterliegen (siehe Fernmeldegeheimnis#E-Mail). Bei der E-Mail-Überwachung wird das Fernmeldegeheimnis aber durch das G-10-Gesetz beschränkt. --Blacky24 (Diskussion) 15:28, 3. Sep. 2013 (CEST)Beantworten

E-Mail-Überwachung nur staatlicherseits?[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel behandelt leider nur die staatliche Überwachung von E-Mails mit Bezug auf deutsche Behörden. Leider fehlt hier die private Überwachung, von ISP, Backbone-Betreiber, E-Mail-Anbieter, etc. 78.35.198.185 00:37, 25. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Wenn der Sitz auch nicht in Deutschland ist, willhaben (eine Art Flohmarkt, international aber mit ".at") speichert nicht nur alle Emails, die über Anzeigen laufen, sondern liest diese auch, auch bei gewerblichen Anzeigen (Betriebsgeheimnis, Datenschutz usw.). Es werden auch ALLLE persönlichen Daten, was immer zu finden ist, gespeichert, unabhängig von Registrierungen. Allerdings ist die Übermittlug von Emailadressen bzw. Links zu Websites in Emails und Anzegen auch für Gewerbetreibende (e-Commerce-Gesetz), verboten. Die Datenschutzbehörde hat bereits die Informatioen erhalten und wird dies prüfen. Ich bin sicher, es gibt auch andere Firmen, die ähnlich handeln.--91.113.91.231 04:07, 3. Apr. 2016 (CEST)Beantworten

Zulässigkeit nur durch Richter.[Quelltext bearbeiten]

Ausser ordentlichen Richtern darf Abhörvorgänge niemand anordnen(StPO), Polizisten stellen Anträge bei Richtern, die einen Beschluss diesbezüglich ergehen lassen. Das geschieht niemals ohne Initialverdacht.

Beweismittel die ohne diesen Initialverdacht erbracht werden, sind nicht nutzbar.

Politische Stellen wie Ministerien sind aus der Anordnungsfähigkeit vollständig entlehnt, sie sind nur Personalverwaltungstellen, und Kontrollstellen gegen Beamte, erlangen sie solche Macht, sind sie durch Artikel 20(4) Verfassungsfeindlich Insurgenzen, gegen die ohne Vorwarnung vorgegangen werden darf., da sie die subsidiären antifaschistischen Schranken durchbrochen haben.

Eine Interparesgesellschaft duldet keine Hierarchien wo sie nicht benötigt werden, und diese Not muss nachgewiesen werden, für jeden einzelnen Fall.

Will der Verfassungsschutz Personen von Interesse überwachen, sind Verfassungsrichter die Anordnungsstelle, sind Verfassungsrichter betroffen, sind Geheimdienste und Abwehr zuständig und diese bedürfen keiner Anordnungen, aber entsorgen auch eher, als das sie Rechtsmittel besorgen. Dauerhafte Verrentung sozusagen.

Furcht und Schrecken, für eine Hoffnung auf Zukunft.

Die Datenerhebung im Schutz des Fernmeldegesetzes, durch nichtrichterliche Stellen dient immer der Überwachung durch organisierte kriminelle Banden, in der durch und durch korrupten Politik der Christen, die immer auch Päderasten sind, per Glaubensedikt der Beziehung Herr gegen Gläubigen, die immer päderaster Natur sein muss.

Das Justizkonzept soll diese Päderastie durchbrechen, in die Gewalten sich teilen und Willkür vermeiden.

Zudem haben meine Prüfpings ergeben, das so richtige kranke rechte Religionsschweine meine Emails mitlesen, während sie Kinderpornos gucken.

You ve been warned. (nicht signierter Beitrag von 2003:E1:E70A:98AB:AEA2:D243:517A:6966 (Diskussion) 08:24, 1. Dez. 2020 (CET))Beantworten


Wie ist die Praxis bei ausländischen Mailservern?[Quelltext bearbeiten]

Weiß jemand wie das aussieht, wenn der Mailsever sich im Ausland befindet und der Betreiber vom deutschen Staat nicht verpflichtet werden kann die Überwachungs-Daten zu liefern? Theoretisch könnte ja dann die E-Mailadresse als Stichwort für den Internationalen E-Mailverkehr verwendet werden, doch ist das dort nicht erwähnt und gibt auch keine Katergorie dafür. Weiß jemand wie hier die Praxis aussieht?--Alaffa (Diskussion) 19:37, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten