Diskussion:EBITA

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Zulu55 in Abschnitt Aus dem Artikel: Berechnung
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Außerordentliche Positionen[Quelltext bearbeiten]

Werden beim EBTA tatsächlich auch die außerordentlichen Positionen bereinigt? Hierzu bräuchte man mal ein paar konkrete Anwendungsbeispiele. Nicht so einfach, da das EBTA eher selten ausgewiesen wird und dies auch noch mit außerordentlichen Faktoren zusammenfallen muss... --Gratisaktie 19:01, 15. Aug 2006 (CEST)

Quellen[Quelltext bearbeiten]

Bitte den Artikel, insbesondere die Formeln mit Quellen belegen. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 09:56, 2. Sep. 2015 (CEST)Beantworten

Aus dem Artikel: Berechnung[Quelltext bearbeiten]

Jahresüberschuss (Gewinn)
- Steueraufwand
+ Steuererträge
= EBT
+ außerordentlicher Aufwand
- außerordentliche Erträge
+ Abschreibungen auf Firmenwerte
- Zuschreibungen auf Firmenwerte
= EBTA
+ Zinsaufwand
- Zinsertrag
= EBITA

Eine alternative Rechenmethode bereinigt den Gewinn entsprechend der Bedeutung von amortization nicht nur um Firmenwertabschreibungen, sondern um alle Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände. Diese Methode wird unter anderem bei allen nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen angewandt.

Hier unterscheiden sich EBITA und EBTA vom EBITDA, bei dem immer alle Abschreibungen bereinigt werden.


Dieser Abschnitt wird immer wieder verändert. Ohne Belege geht das so nicht. Bitte nur mit Quelle wieder in den Artikel. --Zulu55 (Diskussion) Unwissen 13:09, 16. Sep. 2015 (CEST)Beantworten