Diskussion:EBPP

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von 195.243.150.58 in Abschnitt Gesetzesänderung vom 23.09.2011 noch nicht berücksichtigt
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Digitale Signatur[Quelltext bearbeiten]

Per Telefax übermittelte Rechnungen gelten ebenfalls als elektronische Rechnung und bedürfen somit einer Digitalen Signatur.??

Das mag ja bei einem Computerfax so ein, keine Ahnung, aber bei einem normalen Papierfax ist das ganz sicher nicht so - außerdem wie sollte denn dabei eine digitale Signatur zum Einsatz kommen? Also nach einem Erlass des BMF werden normale Papierfaxe im Rahmen von § 14 Abs. 3 UStG als vorsteuerabzugsberechtigt anerkannt.

Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 29.01.2004 zur elektronischen Rechnung sind die Voraussetzungen für die Anerkennung zum Zweck des Vorsteuerabzugs bei Fax-Rechnungen: 1) bei einer Übermittlung von Standard-Fax zu Standard-Fax, wenn Rechnungsaussteller sowie Rechnungsempfänger jeweils einen Ausdruck in Papierform aufbewahren 2) bei anderen Telefax-Übertragungsformen (z.B. bei Nutzung eines PC-Fax oder Fax-Servers auf Seite des Rechnungsstellers und/oder Rechnungsempfängers), wenn die Rechnungsdaten qualifiziert elektronisch signiert werden -- SilkeWeisheit 19:20, 30. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Papierfax[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

ich glaube, der Artikel sollte überarbeitet werden. Eine E-Rechnung ist keine E-Rechnung sobald sie über ein konventionelles Fax übermittelt wurde.

http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_310/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Umsatzsteuer/003.html#2

"Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Hierunter fallen Rechnungen, die per E-Mail ggf. mit PDF- oder Textdateianhang, per Computer-Telefax oder Fax-Server, per Web-Download oder im Wege des Datenträgeraustauschs (EDI) übermittelt werden. Die Übermittlung einer Rechnung von Standard-Fax zu Standard-Fax oder von Computer-Telefax/Fax-Server an Standard-Telefax gilt zukünftig als Papierrechnung.

Eine Unterscheidung von Papier- und elektronischen Rechnungen wird ab dem 1. Juli 2011 nicht mehr erforderlich sein, da Papier- und elektronische Rechnungen umsatzsteuerlich gleich zu behandeln sind. Dadurch erhöhen sich aber nicht die Anforderungen an Papierrechnungen." -- AndreasEbner 09:10, 25. Mai 2011 (CEST)Beantworten

Gesetzesänderung vom 23.09.2011 noch nicht berücksichtigt[Quelltext bearbeiten]

Hallo,

durch die Gesetzesänderung vom 23. September 2011 ist die Pflicht zur Signatur weggefallen. Dadurch sind einige Punkte in diesem Artikel überarbeitungsbedürftig.

Viele Grüße MP (nicht signierter Beitrag von 195.243.150.58 (Diskussion) 14:02, 7. Nov. 2011 (CET)) Defekte WeblinksBeantworten