Diskussion:EG-Fahrzeugklasse L7e

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Letzter Kommentar: vor 24 Tagen von 2003:C2:EF43:2300:19CF:512B:C377:DD57 in Abschnitt Schein 2. Versuch
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Die "Liste von Fahrzeugen"[Quelltext bearbeiten]

In der QS-Diskussion wurde angesprochen, dass es sehr schwierig werden könnte, eine vollständige Liste der Fahrzeuge dieser Klasse zu sammeln und aktuell zu halten. Wird die Liste wirklich so dringend benötigt oder können wir uns einfach auf ein paar Beispiele beschränken? Oder reichen vielleicht sogar einige Bilder im Artikel, um einen Eindruck der Fahrzeuge zu vermitteln? --AlanyaSeeburg (Diskussion) 10:05, 13. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

Ich habe mir gerade diese Liste angeschaut, um mich über erhältliche Fahrzeuge in dieser Klasse zu informieren. Sehr schnell ist mir klar geworden, daß diese Liste (mit Stand 2022) weder vollständig und hinsichtlich der Preise und Verfügbarkeit auch nicht aktuell sein kann. So ist z.B. der Renault Twizy (Stand 2024) anscheinend neu nicht mehr erhältlich und der Preis für den Microlino liegt inzwischen etwa 50 % höher.
Obwohl ich so eine Liste als sehr hilfreich für Verbraucher auf der Suche nach einem kleinen und preiswerten Fahrzeug finde, dürfte es wohl eine Lebensaufgabe werden, so eine Liste aktuell zu halten. Sollte es eine solche Marktübersicht evtl. anderswo geben, könnte man ja darauf verlinken.
Diese Aussage gilt übrigens ebenso für die Liste im Artikel über die L6e Fahrzeuge. --2003:C2:EF43:2300:19CF:512B:C377:DD57 13:24, 21. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Schein ?[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht habe ich es in dieser Listenwüste übersehen, aber ich suchte nach der Information, welche Art von Schein man haben muß, um die Dinger fahren zu dürfen.

("Listenwüste" habe ich geschrieben, weil mir der Artikel sehr trocken erscheint, ohne die Klasse in ihrer Motivation, Entstehung etc. irgendwie zu erklären. Also warum z.B. liegen die Grenzen genau da, wo sie liegen, usw. Wer wollte diese Klasse, wie wurde abgestimmt, welche Kontroversen gab es, etc.). JB. --92.195.56.224 07:24, 14. Mai 2020 (CEST)Beantworten

Neuere Beschränkungen?[Quelltext bearbeiten]

Laut https://de.wikipedia.org/wiki/Renault_Twizy#Modelle wurde die 15 kW Beschränkung 2017 durch Beschränkungen bei Drehmoment und der Geschwindigkeit (90 km/h, meiner persönlichen Meinung nach genauso bescheuert wie die 45 km/h Grenze bei Rollern - immer gerade so weit drunter unter der normalen Höchstgeschwindigkeit, dass man als sehr nerviges Hindernis, was grenzwertige Überholmanöver regelrecht provoziert) ersetzt? Irgendwie ist dieses Wissen noch kaum verbreitet.

-Mifritscher (Diskussion) 09:23, 6. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

Zumindest für die 45 km/h Grenze habe ich kürzlich zufällig eine Erklärung gehört. Diese Grenze haben wir angeblich den Italienern und Spaniern zu verdanken, da dort die Mindestgeschwindigkeit auf Autobahnen bei 50 km/h liegen soll und man mit dieser Grenze verhindern wollte, daß diese Fahrzeuge auf Autobahnen fahren dürfen. --2003:C2:EF43:2300:19CF:512B:C377:DD57 13:13, 21. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Kennzeichen, Steuern, TÜV-Pflicht, ... ?[Quelltext bearbeiten]

Zitat: "Fahrzeuge der Klassen L6e und L7e werden als Leichtelektromobile (LEM) bezeichnet. Sie unterscheiden sich in einigen technischen Merkmalen, sind von der Bauart her aber grundsätzlich gleich. "

Das ist alles und nichts, was man zu den Leichtelektromobile (LEM) nach L7e hier findet. Dabei wäre es doch wichtig zu wissen, ob man bspw. mit Versicherungskennzeichen (ohne Steuer /TÜV) oder mit großem Kennzeichen unterwegs ist. Ich habe schon beide Ausführungen gesehen und für einen Interessenten dürften die Unterscheidungen nicht nur aus Kostengründen wichtig sein. --Joes-Wiki (Diskussion) 11:21, 10. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Schein 2. Versuch[Quelltext bearbeiten]

Es fehlt nach wie vor die Info, welche Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugklasse benötigt wird. Ich weiß es nicht, ich 'abe gar kein Auto. Und keinen Führerschein. Wers weiß, bitte kurz ergänzen. Danke. Mischma2000 (Diskussion) 11:50, 11. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Ohne Führerschein geht hier in Deutschland überhaupt nichts. Sollten Sie allerdings vor dem 01. April 1965 geboren worden sein (nein, das ist kein Aprilscherz), dann benötigen Sie für Fahrzeuge bis 25 km/h Höchstgewindigkeit weder Führerschein noch Prüfbescheinigung. Wer nach diesem Stichtag geboren wurde braucht diese (auch als "Mofaführerschein" bekannte) Prüfbescheinigung. Für Fahrzeuge bis 45 km/h Höchstgeschwindigkeit benötigt man den Führerschein der Klasse AM. --2003:C2:EF43:2300:19CF:512B:C377:DD57 13:37, 21. Apr. 2024 (CEST)Beantworten

Quellen[Quelltext bearbeiten]

In den Quellen wird mehrfach folgendes Buch zitiert:

"Die Regulierung von Leerverkäufen als Folge der Finanzkrise." Peter Lang

Handelt es sich dabei um einen Irrtum? --217.253.178.73 10:59, 15. Mär. 2023 (CET)Beantworten

Oh wow, wahrscheinlich schon. Das ist schon seit der 1. Version so drin, vielleicht ein Fehler in der automatischen Belegfunktion? Ich pinge mal @Mario Helbig. Auch ein schöner Beweis dafür, wie viele Leute Quellen prüfen - gehöre offensichtlich auch nicht dazu... --AlanyaSeeburg (Diskussion) 19:53, 15. Mär. 2023 (CET)Beantworten