Diskussion:ELENA-Verfahren

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Das JobCard-Verfahren arbeitet vom Beginn des Moellprojektes an in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für Datenschutz und hat auch dessen Zustimmung. In erster Linie wurde damit die Sicherheit im Verfahren gewürdigt, die einen Datenabruf aus der Zentralen Speicherstelle nur dann zulässt, wenn der "Teilnehmer" (der leistungsberechtigte Arbeitslose, der Wohngeldberechtigte, der Kindergeldempfänger etc.) am JobCard-Verfahren seine Zustimmung in Form einer qualifizierten elektronischen Signatur gegeben hat. Zusätzliche Sicherheit gegen mögliche interne Versuche Daten zu missbrauchen bietet die Trennung von operativer Speicherung und Verschlüsselung, die in getrennten Zuständigkeiten liegen. Grundsätzlich sind natürlich immer die Vorteile eines Verfahrens (schnellere Bearbeitung/Bescheidung, gerechtere Berechnungen, keine Kenntnis des Arbeitgebers von der privaten Situation seines Arbeitnehmers etc.) gegen die möglichen Nachteile (Teilnahmepflicht, Datenspeicherung) abzuwägen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Flora220 (DiskussionBeiträge) 2:00, 14. Sep 2005) Forevermore 19:40, 13. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]


"Dabei ist zu beachten, dass diese Informationen bereits jetzt von den Arbeitsagenturen in der Bescheinigung zum Arbeitslosengeld abgefragt werden und sich durch ELENA lediglich der Transportweg ändert, sowie die Speicherung der Daten nun bei einer zentralen Stelle erfolgt."

Das ist so nicht richtig. Ein Erwerbstätiger hat in der Regel mit den Arbeitsagenturen nichts zu tun und deswegen werden die Daten auch gar nicht erst erhoben. Von einem veränderten Transportweg kann deswegen in der Regel auch nicht die Rede sein. Arbeitslosigkeit ist in unserer Republik nach wie vor die Ausnahme und nicht die Regel. Mit ELENA wird jedoch die Erhebung dieser Daten zum Regelfall. 85.176.10.153 18:05, 2. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]


Für Arbeiter und Arbeitnehmer kommt ein besonders heikler Aspekt hinzu, [...] Stimmt das so? Sollte es nicht entweder "Arbeiter und Angestellte" bzw. "Arbeitgeber und Arbeitnehmer" heißen? -- 84.62.89.225 18:09, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]


--- Erwähnen sollte man auch, dass die Abfrage der eigenen Daten erst ab 2012 möglich sein wird (geht's noch? Da werden Daten über mich erfasst und ich habe keine Chance zu erfahren, welche?!) Selbst die Schufa muss Auskunft geben. Begründet wird das mit den noch nicht vorhandenen Datenabfrage- und Signaturstrukturen.

Generell wäre eine für Normalsterbliche lesbare Liste der Datenfelder schön, beim FAQ auf der offiziellen ELENA-Website werden nur Fachleute schlauer. (BTW: Der Link zum PDF-Datensatz funktioniert nicht mehr). -- CJ --- (nicht signierter Beitrag von 89.247.82.243 (Diskussion | Beiträge) 00:03, 3. Mär. 2010 (CET)) [Beantworten]

Unter Punkt 4.3 zweiter Satz steht:

Neuer Starttermin sei der 1. Januar 2007.

Kann das mal bitte jemand aktualisieren / berichtigen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Anarcholiberaler (DiskussionBeiträge) 20:33, 21. Feb 2007) Forevermore 19:40, 13. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Link zur "Broschüre Jobcard" bei der ITSG (www.itsg.de) ist leider nicht gültig, ich konnte das Dokument dort auch nirgends finden. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 217.110.94.67 (DiskussionBeiträge) 9:55, 10. Okt 2007) Forevermore 19:40, 13. Okt. 2007 (CEST)[Beantworten]

Verlust der Karte, "Hackersicherheit"[Quelltext bearbeiten]

So, wie ich das sehe, wäre doch der Verlust der Karte, z.B. durch Diebstahl ein ziemliches Desaster. Schliesslich würde man wohl auf lange Sicht mit den auf der Karte gespeicherten Schlüsseln diverse, über das bisher konkret vor der Umsetzung stehende hinaus gehende, Dinge verschlüsseln und signieren, da sie ja als allgemeine Signaturkarte dienen soll. Mit dabei und im Artikel erwähnt ist Online-Banking, woraus ich schließe, das von den Rechnern der Kartennutzer auf die darauf befindlichen Schlüssel zugegriffen werden soll. Die Karte wird wohl in erster Linie von nicht sehr technisch versierten Leuten benutzt werden... Bei der Vielzahl von Viren, die viele Leute auf ihren PCs haben und den eigentlich immer vorhandenen Sicherheitslücken in Betriebssystemen kann wohl von der in den Medien zum Teil beschworenen "Hackersicherheit" keine Rede sein, da sobald ein Hacker in den PC des Kartenbenutzers eingedrungen ist (was die Karte in keiner Weise erschwert) dieser auf die Schlüssel zugreifen kann, etwaitige Passphrasen ebenfalls abfangen kann etc.

Diese Tatsachen sollte man vielleicht in dem Artikel erwähnen. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 78.51.59.215 (DiskussionBeiträge) 19:39, 26. Jun. 2008 (CEST)) Der Verlust der Karte ist kein Problem, da es entsprechende "Sperrlisten" und Sperrdienste (siehe OCSP) gibt, mit denen bei einer Signaturprüfung festgestellt werden kann, ob die Signatur mit einer gesperrten Karte erfolgt ist. Ein Hacker kann auch nicht "auf den Schlüssel" zugreifen, da der Zugriff auf die Karte entsprechend geschützt ist. Die Passphrase kann bei einem "Klasse-2-Leser" mit integriertem PIN-Pad auch nicht ausgelesen werden. Das Risiko, dass ein Trojaner die zu signierenden Daten austauscht, ist hingegen existent, hier gibt es auch schon diverse Gegenmaßnahmen (z.B. der "SECODER"-Ansatz), das sollte aber nicht hier, sondern bei der "elektronischen Unterschrift" diskutiert werden. --84.59.193.114 18:36, 5. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Freiwilligkeit[Quelltext bearbeiten]

Es heißt, dass das ELENA Verfahren verpflichtend ist. Gibt es auch irgendwelche Sanktionen, wenn man sich nicht dran hält (also die Daten schlichtweg nicht überträgt)? --Morgul 18:16, 29. Nov. 2009 (CET)[Beantworten]

Ja, nach §111 SGB IV drohen dem Arbeitgeber Bußgelder von bis zu 25.000 Euro, wenn er eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet. --LetsGetLauth 13:54, 1. Dez. 2009 (CET)[Beantworten]

Von Freiwilligkeit kann also keine Rede sein. Im Artikel sollte der Punkt Abschnitt Freiwilligkeit daher vielleicht eher Teilnahmeverplfichtung heißen. --Agent-of-change 17:50, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Schätzung 2002: Quelle/Beleg gesucht.[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Zu diesem Eintrag "Vom ELENA-Verfahren verspricht sich die Politik Einsparungen für Arbeitgeber sowie für die Agenturen für Arbeit. Das Rationalisierungspotential wurde 2002 auf Arbeitgeberseite mit schätzungsweise 100.000 Personentagen im Bereich der Personalverwaltung taxiert, aus denen mögliche Einsparungen von geschätzten 500 Millionen Euro pro Jahr resultieren sollen." hätte ich gerne einen Beleg. Danke & Gruß -- Sir James 01:02, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Hätte ich auch gerne. Evtl. sollte die Zahl durch die Aussage der ELENA-Broschüre ersetzt werden Zitat: "Mit ELENA sparen allein die Arbeitgeber jährlich 85 Millionen Euro ein. Das hat der Nationale Normenkontrollrat festgestellt, der die Bundesregierung beim Bürokratieabbau berät und unterstützt." (aus http://www.das-elena-verfahren.de/materialien-und-infos/offizielle-unterlagen/elena-broschuere-stand-november-2009/view - Seite 4). --LetsGetLauth 12:01, 6. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Begriff der "Job-Card" obsolet?[Quelltext bearbeiten]

Hallo! Nachdem eine aufmerksame IP in der Grafikwerkstatt die Bennenung des Verfahrens in dem Ablaufdiagramm von "Job-Card-Verfahren" auf "ELENA-Verfahren" ändern liess, stellt sich nun natürlich die Frage: soll die Karte selbst auch nicht mehr Job-Card heißen? Falls dem so sein sollte, würde es Sinn machen, die Formulierungen in der Grafik "Gibt Job-Card aus" und "Arbeitnehmer geht mit Job-Card zur Agentur für Arbeit" ebenfalls zu aktualisieren. Des Weiteren ist im Artikel noch immer von Job-Cards und JobCard-Verfahren die Rede. Ist womöglich (ein Hinweis von Xavax) der Begriff "Signaturkarte" der richtigere bzw. derzeit aktuellste? Gruß -- Sir James 13:29, 3. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ja, der Begriff JobCard ist nicht mehr existent und kann durch "Signaturkarte" ersetzt werden. Es wird nicht "die" JobCard geben, statt dessen kann man sich mit jeder Signaturkarte im Verfahren anmelden. --LetsGetLauth 17:24, 4. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Ok. Xavax war schon fleissig und hat die Grafik inzwischen geändert. Danke & Gruß -- Sir James 20:23, 5. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

Allgemeine Beschreibung[Quelltext bearbeiten]

"ELENA kennzeichnet ein Verfahren, das als Schlüssel die Chipkarte eines anderen Anbieters verwendet, welche über die Zertifikatsidentitätsnummer dem Teilnehmer zugeordnet wird."

Dieser Satz ist nicht zu verstehen. Da ich nicht weiß, was damit ausgedrückt werden soll, mal ein Versuch: "Beim ELENA-Verfahren wird der Abruf der persönlichen Daten des Anspruchstellers mit Hilfe des elektronische Signieren mit seiner Karte sowie dem eines Vertreters der Agentur für Arbeit freigeschaltet. Die Identifation erfolgt dabei durch die Zertifikate auf der Signaturkarte." Bartonitz 21:38, 18. Jan. 2010

"Der Arbeitnehmer beantragt bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) eine geeignete Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur, die den Spezifikationen des vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erschaffenen eCard-API Frameworks entspricht."

Muss es nicht richtig heißen: "Der Arbeitnehmer beantragt im Bedarfsfall bei einem Zertifizierungsdiensteanbieter (Trust Center) eine geeignete Signaturkarte mit qualifizierter elektronischer Signatur, die den Spezifikationen des vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik erschaffenen eCard-API Frameworks entspricht. Bedarfsfall ist, wenn der Arbeitnehmer eine der Leistungen in Anspruch nehmen möchte oder muss." Bartonitz 21:48, 18. Jan. 2010

Ich habe mir die Preise der S-Trust Signaturkarte angesehen, wow! Wenn das jeder ALG I oder Hartz IV Empfänger braucht und das vom sozialen Netz finanziert werden soll? (nicht signierter Beitrag von Poz (Diskussion | Beiträge) 14:47, 19. Jan. 2010 (CET)) [Beantworten]


@Bartonitz: Die Formulierung stimmt fast, richtig sollte es heißen: "Der Bedarfsfall liegt vor, wenn die Gehaltsdaten des Teilnehmers für die Bearbeitung eines Leistungsantrags benötigt werden." Der Unterschied ist der folgende: Wenn z.B. mein Lebenspartner Wohngeld für unsere gemeinsame Wohnung beantragt, dann beantragt ER die Leistung, aber es werden für diesen Fall auch MEINE Gehaltsdaten benötigt (ist derzeit auch schon so). Also muss ich mir auch eine Signaturkarte anschaffen.

@Poz: Es gibt diverse Pressemitteilungen des BMWi, aus denen hervor geht, dass die Kosten zukünftig wesentlich geringer sein werden (da ist von 10 Euro die Rede), wenn ELENA in den Massenbetrieb geht... --LetsGetLauth 19:25, 19. Jan. 2010 (CET)[Beantworten]

"Dem steht entgegen, dass im ELENA-Verfahrensgesetz klar definiert ist, dass die Daten nur für die im Gesetz genannten Anwendungsbereiche verwendet werden dürfen ..."[Quelltext bearbeiten]

Soll das ein Witz sein? Wenn Daten ersteinmal vorhanden sind, wecken sie Begehrlichkeiten und werden rasch auch zweckentfremdet verwendet. Datenschutz wird in Deutschland ziemlich klein geschrieben. Wenn das Volk murrt, kommt halt irgendwer mit Kinderporno, Vergewaltigung oder anderem BILD-Blödsinn. Siehe LKW-Maut-Überwachung. Die sollte ursprünglich auch zu nichts anderem verwendet werden. Die klare Definition eines Verwendungszweckes ist kaum das Papier wert, auf dem sie steht. Sowas kann man schnell ändern. Bis dann evtl. das Verfassungsgericht eingreift, vergeht genug Zeit, um Schaden anzurichten - siehe Vorratsdatenspeicherung. -- 217.7.68.93 09:58, 11. Mär. 2010 (CET)[Beantworten]

Wir haben jetzt einige Monate im Jahr 2010 rum, vllt. sollte man mal die Geschichte um einen Abschnitt 2010 ergänzen und vllt. schonmal erste Erfahrungen einbringen. --62.226.198.105 22:02, 1. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Warum wurde das Bild (Datei:elena-schriftzug.svg) wieder entfernt? -- 7Pinguine 01:15, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ist wieder da. Also erledigt. -- 7Pinguine 22:47, 2. Apr. 2010 (CEST)[Beantworten]

Nur Arbeitnehmer/Arbeitgeber?[Quelltext bearbeiten]

Aus dem Artikel geht nicht hervor, dass auch Beamte/Richter/Soldaten vom Verfahren erfasst werden. Vielleicht könnte das einer der Verfasser mit einbauen. Ich wollte jetzt nicht jedesmal, wenn da "Arbeitnehmer" steht, noch ein "/Beamter/Richter/Soldat" einfügen. Das ist in meinen Augen keine Lösung und erschwert nur das Lesen. --80.187.110.253 15:48, 3. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Im Gesetz wird der Begriff "Teilnehmer" eingeführt, um nicht immer "Arbeitnehmer/Beamte/Richter/Soldaten" zu schreiben. Vielleicht sollten wir uns dem anpassen. --LetsGetLauth 09:34, 8. Sep. 2010 (CEST)[Beantworten]

Verständlichkeit[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht sollte der Ablauf nicht so hintereinander-weg dargestellt werden. Das Verfahren ist doch quasi zweigeteilt: Auf der einen Seite meldet jemand die Entgeltdaten, auf der anderen Seite werden diese bei Leistungsbeantragung von einer Behörde abgerufen.

Wäre es nicht auch dienlich, wenn man der ZSS und der RFV eigene Unter-Überschriften spendiert? Bisher sind deren Aufgaben u. ander Infos über den Artikel verstreut. So wäre es auch, beide irgendwann in eigene Lemmata auszulagern, falls diese Abschnitte zu groß werden (ist ja nicht nur deren Aufgabe im Verfahren, die hier mit reinpasst, wenn sich jemand auskennt, gibts noch viel über Betreiber, Technik etc. zu sagen, aber da hab ich keinen Plan von). --80.187.110.253 15:48, 3. Jun. 2010 (CEST)[Beantworten]

Ich glaub der Artikel kann dann mal "wegen Irrelevanz gelöscht werden". Vielleicht reicht aber auch anpassen. ;) TFTD 18:01, 18. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Selbst wenn/falls dann demnächst das entsprechende Gesetz verabschiedet ist, und nicht nur eine Pressemitteilung herausgegeben wurde, wird der Artikel natürlich nicht irrelevant. --AchimP 18:11, 18. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Bitte erweitern[Quelltext bearbeiten]

Bitte erweitern, dass das Projekt flachgelegt wurde (und wir Steuerzahler wiedermal umsonst geblecht haben). http://www.heise.de/newsticker/meldung/Elena-Der-elektronische-Gehaltsnachweis-kommt-in-den-Schredder-1281341.html PS: Politiker geht mal arbeiten, danke (nicht signierter Beitrag von 88.69.243.175 (Diskussion) 20:17, 18. Jul 2011 (CEST))

Stand um 20:17 schon über eine Stunde als zweiter Satz in der Einleitung drin.[1] --AchimP 13:24, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Sollte das nicht gleich Punkt Nr. 2 sein? (hochgerückt werden?). Erst das System erklären und dann wieder bei der Planung anfangnen erscheint merkwürdig. GEEZERnil nisi bene 13:09, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Mir scheint es grundsätzlich eingängiger, zunächst einen Ist-Zustand eines Systems zu beschreiben, bevor man auf seine Historie eingeht. --AchimP 13:18, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Kategorie => Sozialversicherung (Deutschland) (zuerst Geschichte), Yahoo (zuerst Geschichte), ... GEEZERnil nisi bene 14:00, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich habe ja nicht behauptet, dass es keine (schlechten) Beispiele gibt, die sich nicht daran halten ... ;-) --AchimP 21:16, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Chicken! Deutsche Mark GEEZERnil nisi bene 21:45, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Weichei! Deutschland --AchimP 22:18, 19. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Einstellung von ELENA[Quelltext bearbeiten]

Laut Pressemitteilung der Ministerien Wirtschaft und Arbeit ist nun endgültig geplant das Verfahren wieder auf Eis zu legen. ELENA-Verfahren wird eingestellt

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales haben sich nach eingehender Überprüfung des ELENA-Verfahrens darauf verständigt, das Verfahren schnellstmöglich einzustellen.

Mitteilung auf der ELENA-Website
Sollte villeicht eingefügt werden. :]
--Mottentanz 07:55, 20. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Ist schon seit vorgestern eingefügt (u.a. zweiter Satz der Einleitung). --AchimP 10:02, 20. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]
Ich bin wohl von akuter Blindheit gebeutelt. Man verzeihe diesen Lapsus! :) --Mottentanz 12:50, 20. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]