Diskussion:EU-Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekter Weblink
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vollstreckungsabkommen?[Quelltext bearbeiten]

Mit der Schweiz gibt es ein Rechtshilfeabkommen, aber kein Vollstreckungsabkommen. Bußgelder aus der Schweiz können immer noch nicht in D eingetrieben werden. Dieser Hinweis ist also falsch.(laut www.schwiiz.eu)

Defekter Weblink[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 18:19, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten