Diskussion:Eberhard Rinne

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Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von FelaFrey in Abschnitt Name + Verschiebung
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Name + Verschiebung[Quelltext bearbeiten]

Wieso wurde der Artikel verschoben, und die Namensergänzung nicht auch im Artikel belegt(!), eingefügt bzw. angesprochen? --FelaFrey (Diskussion) 15:59, 27. Okt. 2013 (CET)Beantworten

Als Lemma sollte stets die gebräuchlichste Namensvariante verwendet werden. Sowohl in der Festschrift "50 Jahre Bundesgerichtshof" (S. 796), im Handbuch der Justiz 2002 (S. 7) als auch in der Pressemeldung des Bundesgerichtshofs Nr. 145/2003 anläßlich seines Eintritts in den Ruhestand wird er "Eberhard Rinne" genannt. Daher werde ich den Artikel wieder zurückverschieben. -- Manu (Diskussion) 23:24, 27. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Dann fixe aber auch die Links wieder, die ich vorhin erst angepasst habe!
Außerdem weist ihn die DNB unter dem jetzigen Namen aus. --FelaFrey (Diskussion) 23:49, 27. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Zudem gebe ich zu bedenken, dass auch im jetzigen Artikel auf den öfter gebrauchten Rufnamen hingewiesen und ggf. erneut "Eberhard Rinne" als Redirect aufgemacht werden kann. Also überlege dir das noch einmal und schau, ob du noch weitere Hinweise auf einen mehrheitlichen Gebrauch seines Namens stößt - eine Quelle ist ein bisschen dünne ... --FelaFrey (Diskussion) 00:00, 28. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Die DNB weist ihn mitnichten unter diesem Namen aus. Vielmehr existieren in der DNB zwei Einträge zu Rinne, die sich jeweils nur auf ein Buch stützen. Der von dir übersehene Datensatz (http://d-nb.info/gnd/106809113) ist mit seiner Doktorarbeit verknüpft. Daß er seine eigene Dissertation unter dem Namen "Eberhard Rinne" veröffentlicht hat, ist ein starkes Indiz dafür, daß dies die von ihm bevorzugte Namensvariante ist. Der Artikel hilft uns nicht weiter, da er sich über die Quellen für seine Informationen ausschweigt. Warum du meinst, "eine Quelle" für meine Behauptung sei "ein bisschen dünne", obwohl ich gleich drei genannt habe, muß ich vermutlich nicht verstehen. Den Publikationen des Bundesgerichtshofs dürfte in diesem Fall besonderes Gewicht zukommen, da Rinne allein aufgrund seiner dortigen Tätigkeit als Richter für die Wikipedia relevant ist. Nicht zuletzt sind sämtliche NJW-Aufsätze von ihm unter dem Namen "Eberhard Rinne" erschienen. -- Manu (Diskussion) 22:42, 29. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Wie gesagt, es gibt einen publizierenden Mediziner mit dem Namen "Eberhard Rinne" und hier wird Rinne inkl. "Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof" eindeutig gekennzeichnet ...
Aber wenn du meinst, deine Refs sind stichhaltiger - ich sehe das völlig leidenschaftslos und bin nur "über Bande" darauf gestoßen. --FelaFrey (Diskussion) 22:58, 29. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Das ist keine Frage der Leidenschaft. ;) Ich rate grundsätzlich dazu, die DNB nicht zu überschätzen. Dort wurde schlicht das einzige von ihm gelistete Buch ausgelesen, und in diesem wird er zufällig als "Dr. Manfred Eberhard Rinne, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof" geführt. Das sagt aber nichts über die tatsächliche Verbreitung der verschiedenen Namensformen aus. Die Schwäche des DNB-Katalogs zeigt außerdem der oben von mir zitierte Datensatz. In diesem werden zwei völlig verschiedene Personen zusammengefaßt - der Bundesrichter und ein Mediziner gleichen Namens. -- Manu (Diskussion) 23:18, 29. Okt. 2013 (CET)Beantworten
Wenn aber dieser Eintrag zumindest nicht fehlerhaft den Eintrag in dem einen gelisteten Buch widergibt, und es derzeit im Artikel sogar ausschließlich "Manfred Eberhard Rinne" heißt, müsste auf die von dir referenzierte Kurzform des Namens zumindest kurz eingegangen und sie erläutert werden. Immerhin eher ungewöhnlich, dass der 2. Vorname als Rufname genutzt wird. --FelaFrey (Diskussion) 23:26, 29. Okt. 2013 (CET)Beantworten