Diskussion:Eberhard Zeitler

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von ³²P in Abschnitt Nobelpreisnominierung
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Nobelpreisnominierung[Quelltext bearbeiten]

Es gibt keinen Grund, die Nominierung zum Nobelpreis zu unterschlagen. "Wikipedia" unterliegt doch wohl nicht den Regeln der Satzung des Nobelpreiskomitees, und auch dort ist die 20jährige "Schweigepflicht" bereits im Jahr 2002 abgelaufen.

Quelle für den Eintrag: Veröffentlichung der Ehemaligen des Julius-Mosen-Gymnasiums Oelsnitz (Vogtland) "Die 48er - was ist aus ihnen geworden", März 2009, sowie Recherche bei der Zielperson. --Spektor 08:47, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Nur zur Klarstellung: der hier "Schweigepflicht" genannte Zeitraum beträgt nicht 20, sondern 50 Jahre. Aber das ändert nichts an der Tatsache, daß die Namen der Nominierten in einer freien Gesellschaft mit freier Publizität natürlich genannt werden dürfen, wenn die Quelle gesichert scheint, was hier ja wohl der Fall ist. --Maxanter 12:31, 27. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Hier wird nichts unterschlagen, aber Wikipedia stützt sich nur auf überprüfbare und reputable Quellen. Und die sehe ich hier nicht. --³²P 09:31, 1. Apr. 2009 (CEST)Beantworten