Diskussion:Eckart Rottka

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Letzter Kommentar: vor 9 Monaten von Pistazienfresser in Abschnitt Belege
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Belege[Quelltext bearbeiten]

Der Text ist weitestgehend durch den Inhalt der als Link angegebenen persönlichen Erklärung Rottkas vor dem Amtsgericht und aus der Publikation und den dort veröffentlichten biografischen Angaben hinreichend belegt. Ich halte es nicht für sinnvoll, im laufenden Text alle möglichen Details gesondert zu belegen.

Ansonsten bitte ich, detailliert darzulegen, welche Sachverhalte noch zu belegen sind. --F. Peter Müller (Diskussion) 18:06, 14. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Beispielsweise kann ich keine Belege für die Beteiligung an der versuchten Wiederaufnahme zugunsten von Carl von Ossietzky finden. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:30, 14. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Bitte schön: Einzelnachweis 2. Was noch? (Du schreibst "beispielsweise") --F. Peter Müller (Diskussion) 15:28, 15. Jul. 2023 (CEST)Beantworten
Naja, das Verfahren der "Richter und Staatsanwälte für den Frieden”" scheint mir auch nicht ganz nachvollziehbar zu sein. Man erfährt noch nicht einmal, wann die Entscheidungen ergingen (vermutlich die Entscheidung des BVerfG in der Sache nach der Entscheidung BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvR 718/89, 1 BvR 719/89, 1 BvR 722/89, 1 BvR 723/89, in der schon die Sitzblockaden als Nötigung erstmals vom BVerfG abgelehnt wurden).
Ich habe den von mir eingefügten Belege-Wartungsbaustein trotzdem mal herausgenommen. Ob es so zu Belegen und zur (nachgewiesenen) Relevanz anderen genügen wird, bleibt abzuwarten. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:06, 15. Jul. 2023 (CEST)Beantworten

Zweites Staatsexamen mindestens 1962[Quelltext bearbeiten]

Nach der Personal Declaration of Judge Eckart Rottka ... hatte er das Zweite Staatsexamen schon mindestens 1962, als er sich entschied, Richter zu werden. --Pistazienfresser (Diskussion) 18:25, 14. Jul. 2023 (CEST)Beantworten