Diskussion:Eggert Reeder

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Reibeisen in Abschnitt Festnahme
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Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 04:18, 3. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

def. Links ersetzt, ArthurMcGill (Diskussion) 14:41, 3. Nov. 2012 (CET)Beantworten

Verurtailung 1951: 8 und nicht 12 Jahre[Quelltext bearbeiten]

The most recent information about Reeder (Nieuwe encyclopedie van de Vlaamse Beweging) gives that he was condemned to only 8 years instead of 12 years, contrary to gen. Von Falkenhausen who was indeed condemned to 12 Years. The difference is not very important, because they were both liberated immediately. What is questionable is if chancellor Adenauer intervened. The liberation was in fact automatic, while one third of their condemnation had allreday been fulfilled and they, according to Belgian legislation, were both eligeable for immediate liberation. Andries Van den Abeele (Diskussion) 17:00, 4. Feb. 2018 (CET)Beantworten

Begnadigung durch Adenauer definitiv falsch[Quelltext bearbeiten]

Die angebliche Begnadigung durch Adenauer kann nicht stattgefunden haben: 1. Liegt die Begnadigungsbefugnis nach Art. 60 Abs. 2 GG nicht beim Kanzler, sondern beim Bundespräsidenten (damals Theodor Heuß) - auch in der damals gültigen Fassung. 2. Erstreckt sich diese Begnadigungsbefugnis nur auf die Bundesgerichtsbarkeit - und sicherlich nicht auf die Militärgerichtsbarkeit Belgiens. 3. War die Bundesrepublik Deutschland zum Zeitpunkt der angeblichen Begnadigung kein souveräner Staat, sondern unterlag dem Besatzungsstatut der Alliierten Siegermächte (erst 1955 trat der "Deutschlandvertrag" in Kraft). Ein solcher Eingriff in die Gerichtsbarkeit eines Nachbarlandes - noch zugunsten eines verurteilten Nazi-Verbrechers - ist schlicht nicht vorstellbar, ohne Intervention der Alliierten. Wenn es überhaupt eine Begnadigung gegeben hat, dann nur durch den König der Belgier. Wahrscheinlicher ist aber eine vorzeitige und unmittelbare Haftentlassung nach belgischem Recht, wie es User Andries van den Abeele bereits vermutet und wie es auch im Einzelnachweis 1 (de Coster/Martin) beschrieben ist: "Schon wenige Wochen später, am 27. März, wurden die Verurteilten freigelassen und über die belgisch-deutsche Grenze gebracht. Diese Freilassung lag dem Lejeune-Gesetz zu Grunde, welches es möglich machte Verurteilte, die ein Drittel ihrer Strafe abgeleistet haben, frei zu lassen; schließlich hatten die Verurteilten mehrere Jahre in Untersuchungshaft und/oder Kriegsgefangenschaft verbracht." (S. 387, online p.10) Nach dieser Quelle war Reeder am Tage der angeblichen "Anhörung" durch Adenauer am 9.7.51 bereits auf freiem Fuße. Man möge doch bitte diese Fehlinformation, die mittlerweile sogar in der belletristischen Literatur (R. Menasse, Die Hauptstadt, S.352) Eingang gefunden hat, beseitigen. (nicht signierter Beitrag von Kai Barber (Diskussion | Beiträge) 13:40, 20. Aug. 2019 (CEST))Beantworten

Festnahme[Quelltext bearbeiten]

Woher kommt denn die absurde Behauptung, Reeder sei im April 1945 in Belgien verhaftet worden? Im Gegensatz zu Frankreich und den Niederlanden war Belgien schon seit Anfang 1945 (nach dem Scheitern der Ardennenoffensive) vollständig befreit. Reeder geriet natürlich im Ruhrkessel in US-amerikanische Gefangenschaft und wurde später an Belgien ausgeliefert. --Reibeisen (Diskussion) 13:34, 4. Feb. 2021 (CET)Beantworten