Diskussion:Ehegesetz (Österreich)

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Toppas Balance in Abschnitt Warum die Fortgeltung
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Herauslösung des Artikels[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist aus dem gemeinsamen Artikel über das nicht mehr geltende Recht und Deutschland und dem nach wie vor geltenden Recht in Österreich herausgelöst. Damit weren Verlinkungen, Kategorisierungen etc. erleichtert. Außerdem kommt der Leser sofort auf den Artikel den er sucht. Versionsgeschichte ist im Vorartikel weiterhin vorhanden. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 21:07, 28. Nov. 2009 (CET)Beantworten

Warum die Fortgeltung[Quelltext bearbeiten]

Warum galt hier nationalsozialistisches Recht fort? Ging es nur darum, dass kein Bedarf nach einer aufwendigen Änderung bestand? Oder brachte dieses Recht substantielle Fortschritte gegenüber dem vor 1938?--Oudeís (Diskussion) 16:50, 7. Sep. 2017 (CEST)Beantworten

Ich vermute, dass es vorher kein dezidiertes Eherecht gab. Eventuelle Verweise im Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch, aber das wars. Vermuten würde ich auch, dass die Nationalsozialisten einen Gegenentwurf zur religiösen Ehe angestrebt haben um die Kirchen stärker zu entmachten und die Ehe nach ihren Ideologien zu gestalten. Alles nur Vermutungen. Denen man nachgehe nkönnte. Toppas Balance (Diskussion) 12:04, 24. Okt. 2017 (CEST)Beantworten