Diskussion:Einberufung

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Euro in Abschnitt Einberufung nicht nur bei der Bundeswehr
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GiftBot (Diskussion) 15:52, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Einberufung nicht nur bei der Bundeswehr[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel bezieht sich zur Zeit ausschließlich auf Einberufungen bei der Bundeswehr.

Tatsächlich können Bürger/innen aber auch in anderen Bereichen einberufen werden, beispielsweise zum Dienst in der Feuerwehr (bei Pflichtfeuerwehren) oder anderen hoheitlichen Aufgaben (Regieeinheiten des Katastrophenschutzes etc.). Bei der Feuerwehr spricht man häufig auch bei der Vergabe Lehrgangsplätzen - vor allem bei Lehrgängen von Führungskräften, welche diese in einem bestimmten Zeitraum absolviert haben müssen - von einer Einberufung zum Lehrgang. Euro (Diskussion) 11:01, 20. Jun. 2016 (CEST)Beantworten