Diskussion:Einer zuviel an Bord

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Malabon in Abschnitt Seemannsgericht
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Seemannsgericht[Quelltext bearbeiten]

Begriff sollte präzisiert werden. Wikipedia schlägt hierfür Seepastete: ein amerikanisches Seemannsgericht aus Fisch, Fleisch und Gemüse in Schichten vor. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:41, 4. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Dem stimme ich zu. Aber wie heißt das Gericht in Hamburg, welche für die Angelegenheiten der Seeleute zuständig ist? Ich habe nichts gefunden. Liegt es daran, dass es so ein Gericht vielleicht gar nicht gibt, welches sich für die speziellen Rechtsangelegenheiten der Seeleute verantwortlich zeichnet? Wie auch immer, ich werde das ändern. Danke für den Hinweis, Benutzer:Malabon --Saliwo (Diskussion) 22:25, 4. Jul. 2015 (CEST)Beantworten
Wenn es um den Verdacht eines Tötungsdelikts geht, dann müssten die normalen Strafgerichte zuständig sein. Bei Unfällen im Schiffsverkehr sind jedenfalls heute die Seeämter zuständig. Deine Änderung halte ich für richtig. Gruß --Malabon (Diskussion) 22:32, 4. Jul. 2015 (CEST)Beantworten