Diskussion:Einführungsgesetz (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Freigut in Abschnitt Artikel aufsplitten?
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Artikel aufsplitten?[Quelltext bearbeiten]

Sollte man - dem Grundsatz 1 Artikel = 1 Thema befolgend - den Artikel nicht in Einführungsgesetz (Deutschland) und Einführungsgesetz (Schweiz) aufsplitten? Beim Lesen habe ich den Eindruck, als würde es nicht um das Gleiche gehen. Es handelt sich in D um Übergangsbestimmungen(?), in der CH hingegen geht es um kantonale Bestimmungen zu Bundesgesetzen. --Filzstift (Diskussion) 10:40, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten

Es ist effektiv sachlich um etwas ganz anderes, du siehst das grundsätzlich richtig. Ob das in einem oder in zwei Artikeln behandelt wird, kommt mir persönlich nicht drauf an (ich durchschaue das System, das WP hier hat, nicht …). Man müsste das Zügeln einfach sachlich sauber machen, denn der Schweizer Abschnitt ist von mir, und ich kenne andere Artikelteile von mir, die dann von jemandem gezügelt wurden, und plötzlich war dann diese Person der Autor – was ich nicht so nett finde. Sonst kann ich natürlich auch selbst den Schweizer Teil hier löschen und in einen neuen Artikel einfügen, falls das ok ist – einfach sagen. Gruss, --Freigut (Diskussion) 11:55, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Wahrscheinlich sind zwei verschiedene Artikel keine so schlechte Idee. --Gnom (Diskussion) Wikipedia grün machen! 11:58, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Ich splitte das mal auf. Freigut, das natürlich sauber mit Erhalt der Versionsgeschichte per sogenanntem Wikipedia:Importupload (dabei wird eine 1:1-Kopie mitsamt der ganzen Versionsgeschichte angelegt): Wikipedia:Importwünsche#Import_von_de:Einführungsgesetz_nach_Benutzer:Filzstift/Einführungsgesetz --Filzstift (Diskussion) 12:39, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten
Wobei dieses Resultat dann ja auch nicht stimmt, weil dann die Versionsgeschichte des ganzen Artikels verdoppelt wird und nicht nur diejenige von «Einführungsgesetz (Schweiz)». Wie bei «Jagdrecht (Schweiz)», wo auch die gesamte Versionsgeschichte des ehemaligen Gesamtartikels «Jagdrecht» drin ist – angeblich haben am Artikel «Jagdrecht (Schweiz)» 509 Personen mitgearbeitet … Finde ich eigentlich nicht so sauber. Aber jä nu, sei’s wie ’s sei … --Freigut (Diskussion) 15:25, 8. Feb. 2023 (CET)Beantworten