Diskussion:Eingliederungszuschuss

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von 178.2.21.47 in Abschnitt Neue Regelungen und rechtl. Ergänzung
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Die Arbeitsagenturen und ARGEn zahlen großzügig Eingliederungszuschüsse z.B. für ältere Langzeitarbeitslose an Zeitarbeitsunternehmen. Die Zeitarbeitsunternehmen leiten dieses Geld nicht an die Entleiher - die eigentlichen Arbeitgeber - weiter, sondern behalten dieses Geld für sich. Eingliederungszuschüsse - vom Steuerzahler finanziert - erhöhen also den Gewinn von Zeitarbeitsunternehmen. Da die Zeitarbeitsunternehmen nicht über eine Einstellung entscheiden - das entscheidet der eigentliche Arbeitgeber, nämlich der Entleiher, der aber von einem gezahlten Eingliederungszuschuss nicht profitiert, können an Zeitarbeitsunternehmen gezahlte Eingliederungszuschüsse denklogisch keinen positiven Effekt zur Bekämpfung vor Arbeitslosigkeit bei Problemgruppen wie Langzeitarbeitslose haben. Eingliederungszuschüsse an Zeitarbeitsunternehmen sind herausgeschmissenes Geld, unsinnige Subventionen, vom Steuerzahler finanziert. Schon vor einigen Monaten wurde in einem Nachrichtenmagazin in der ARD auf dieses Problem hingewiesen, leider aber gab es keine Resonanz in der Presse auf diesen Fernsehbericht.

Im Übrigen halte ich staatliche Subventionen wie Eingliederungszuschüsse generell für falsch und höchst überflüssig.--Habeo Consilium 12:37, 25. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Neue Regelungen und rechtl. Ergänzung[Quelltext bearbeiten]

1. EGZ beruht auf den § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. §§ 88 und 89 SGB III

2. § 131 SGB III ist zum 31.12.14 weggefallen

3. Die Regelungen aus § 131 SGB III finden sich nun in § 89 SGB III wieder

4. weiterhin könnte man hier die § 73 Abs. 3 SGB III mit anführen, der sich speziell auf Regelungen für schwerbehinderte Menschen bezieht (nicht signierter Beitrag von 178.2.21.47 (Diskussion) 20:38, 25. Mär. 2015 (CET))Beantworten