Diskussion:Eingriffsermächtigung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von 103II in Abschnitt Abgleich mit Artikel Eingriffsrecht?
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Abgleich mit Artikel Eingriffsrecht?[Quelltext bearbeiten]

Ich schlage vor, in diesen Artikel eventuell wichtige Gesichtspunkte aus dem Artikel "Eingriffsrecht" aufzunehmen (insbesondere Eingriffsermächtigungen im formellen Strafrecht), damit der Artikel "Eingriffsrecht" bis auf eine kurze Begriffserklärung gelöscht werden kann. -- pistazienfresser 14:17, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Ja, wäre sinnvoll, das hier ist allgemeiner. --103II 17:15, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Nachweise?[Quelltext bearbeiten]

Möchte jemand mit einem aktuellen Kommentar/Lehrbuch zum Polizeirecht/Allgemeinen Verwaltungsrecht/Verfassungsrecht/Strafprozessrecht mal ein paar mehr Nachweise für die (nach erster Durchsicht zutreffenden) rechtswissenschaftlichen Thesen/Grundsätze in diesem Artikel einarbeiten? -- pistazienfresser 14:17, 30. Nov. 2008 (CET)Beantworten