Diskussion:Einheit der Rechtsordnung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von 77.3.27.125 in Abschnitt Einzelnachweis Nr. 2
Zur Navigation springen Zur Suche springen

"Einheit der Rechtsordnung" - "Stare decisis"[Quelltext bearbeiten]

Dem Konzept von der "Einheit der Rechtsordnung" des kontinentaleuropäischen kodifizierten Rechts entspricht das Konzept des "Stare decisis" des angloamerikanischen Fallrechts. Detaillierter unter Stare decisis. An die "Einheit der Rechtsordnung" oder das "Stare decisis" sind nur staatliche Gerichte gebunden, nicht dagegen Schiedsgerichte, - was etwa für die Diskussion des Jahres 2015 zu CETA und TTIP von Bedeutung ist. 93.192.215.192 12:41, 16. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Einzelnachweis Nr. 2[Quelltext bearbeiten]

Hallo. :)

Die Randnotiznummer im Einzelnachweis 2 ist falsch. Das Zitat befindet sich in der Randnotiz Nr. 44, nicht 58. Danke für die viele Arbeit. :) Gr (nicht signierter Beitrag von 77.3.27.125 (Diskussion) 22:07, 6. Dez. 2015 (CET))Beantworten