Diskussion:Einlagensicherungsfonds

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von BlaeX in Abschnitt Volumen des Einlagensicherungsfonds
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Verstehe das mit dem Rechtsanspruch nicht ganz: Der Fonds ist nicht verpflichtet, bei einer Krise eines Mitglieds einzugreifen, er KANN es nur (wenn er lustig ist)?

Hier wird etwas richtiges etwas einseitig dargestellt. Richtig ist: Auch die Einlagensicherungsfonds verfügen nur über endliche Mittel. Im Fall einer "normalen" Bankenpleite (wie der Herstatt-Bank) funktioniert der Fonds prima. Im Fall einer Bankenkriese, in der nicht eine sondern viele/alle Banken betroffen sind, wird er an die Grenzen seiner Möglichkeiten stoßen. Aus diesem Grund auch die Klausel mit dem fehlenden Rechtsanspruch: Unterstellt es käme zu einer großen Bankenkriese, könnte jeder einzelne Bankkunde den Fonds auf Zahlung verklagen, gäbe es einen Rechtsanspruch. Da dann nicht genug Geld da wäre, erhielten die ersten Kläger ihr Geld, die letzten gehen leer aus. Ohne den Rechtsanspruch kann der Fonds entscheiden: Jeder bekommt nur einen Teil; das was da ist, wird aber gerecht verteilt.Karsten11 16:16, 26. Jun 2006 (CEST)

gesetzliche Entschädigung[Quelltext bearbeiten]

"Bei Geldinstituten, die nicht Mitglied im Einlagensicherungsfonds sind, greift im Fall der Insolvenz nur die gesetzliche Entschädigung. Diese beträgt maximal 20.000 Euro; entschädigt wird nur mit 90 % der betroffenen Summe."

Unsinn! Wenn die zusammengebrochene Bank nicht Mitglied im Sicherungsfonds ist, kann der Kunde sich allenfalls an der Insolvenzmasse schadlos halten. Der Kleinsparer ist damit seine Einlagen höchstwahrscheinlich auf Nimmerwiedersehen los.

Das mit den 20.000 Euro bezieht sich eben auf Banken, die WOHL Mitglied im Sicherungsfonds sind.

Nein , ohne Mitgliedschafft greift in deutschland bei den privaten der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB)oder alternativen bei anderen(VÖB), in anderen europäischen Ländern, gilt ähnliches, zum teil eine noch höhere gesetztliche Einlagensicherung.
Aber es stimmt dieser Abschnitt ist etwas irrefürend: Die Kausalität der Mitgliedschafft sollte differenzierter beschrieben werden, ebenso die mögliche Konsequenz einer Nichtmitgliedschaft für ausländische Banken.(da in deutschland sowieso die meisten dabei sind).--Zwölfvolt 15:30, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Ausschluss von Rechtsansprüchen[Quelltext bearbeiten]

Vgl. hierzu unter Weblinks im Artikel "Einlagensicherungsfonds" den Hinweis auf § 13 der Satzung des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschland, VÖB. -- JaJo Engel 08:35, 19. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Wo bleibt der Informationsbeitrag der Experten zum Rechtsanspruch?

Information zur Angehörigkeit[Quelltext bearbeiten]

"Entscheidend für den Bankkunden ist, dass Banken ihre Kunden auch schon vor Kontoeröffnung darüber informieren müssen, ob sie dem Einlagensicherungsfonds angehören oder nicht, § 23a Kreditwesengesetz. Heute kann man diese Abfrage beim Bundesverband deutscher Banken sogar online durchführen." Hier stellt sich die Frage ob eine Mitgliedschafft des Bundesverband deutscher Banken der Mitgliedschafft im Einlagensicherungsfonds automatisch beinhaltet. Was ist bei Niederlassungen? Diese gesetztlich verpflichtende Information, ist in der Tat von großer Wichtigkeit. Der Bankkunde bekommt über den Bundesverband deutscher Banken keine verbindliche Auskunft über die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds. Auf der Seite des Bundesverband deutscher Banken können lediglich, private Banken (ohne Bezug)abgefragt werden, die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds wird nicht dokumentiert. Als Beispiel: die Akbank, die von sich aus eine andere Einlagensicherung angeben.--Zwölfvolt 16:39, 14. Okt. 2008 (CEST)Beantworten

Entschädigungsregeln nach Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz ab 2011[Quelltext bearbeiten]

Die Summe soll verschiedenen Berichten nach von 50.000 auf 100.000 aufgestockt werden. Eine belegbare Quelle konnte ich jedoch nicht ausfindig machen. Jemand päzisere Quellen dazu? Sandmann4u 14:21, 6. Jan. 2010 (CET)Beantworten

Tote Links[Quelltext bearbeiten]

Ich konnte die folgenden beiden links nicht öffnen--die Seiten existieren nicht (mehr):http://www.bankenverband.de/einlagensicherung

http://www.dsgv.de/_download_gallery/Publikationen/FAP_18_Haftungsverbund_2008.pdf 28. Jan. 2011 (nicht signierter Beitrag von 88.70.164.134 (Diskussion) 12:47, 28. Jan. 2011 (CET)) Beantworten

Einen konnte ich nicht reparieren, also entfernt. Für die anderen gab es archivierte Versionen. erledigtErledigt-- Spuki Séance 12:57, 28. Jan. 2011 (CET)Beantworten

Volumen des Einlagensicherungsfonds[Quelltext bearbeiten]

Hat jemand eine aktuelle Zahl zum Volumen des allgemeinen deutschen Einlagerungssicherungsfonds? Aus zahlreichen Quellen, beispielsweise hier: http://www.handelsblatt.com/unternehmen/banken/lehman-bringt-deutsche-einlagensicherung-in-not/3022426.html , geht hervor, dass das Volumen 2008 gerade mal 4,6 Milliarden Euro betrug. Welchen Sinn hat ein solcher Fond, wenn wie in der Finanzkrise 2008 eine einzige Bank schon Schulden in Höhe von fast 100 Milliarden Euro (Hypo Real Estate) hinterlassen kann? Ich bezweifle sehr stark, dass das Volumen dieses Fonds heute wesentlich höher ist als 2008. Seltsamerweise scheint diese Information sogar geheim zu sein. Alle Journalisten, die Anfragen bezüglich des Volumens gestellt haben, haben darauf keine Antworten bekommen. Offiziell vom Bankenverband veröffentlicht werden die Zahlen auch nicht. Wahrscheinlich findet man diese Information deshalb auch nirgendwo. Hat trotzdem jemand einen Hinweis darauf oder doch eine veröffentlichte Zahl oder zumindest eine Vermutung/Abschätzung einer seriösen Quelle zum Volumen? Ich denke, dass sowas auch in den Artikel gehören würde, zumindest wenn es eine begründete Vermutung einer SERIÖSEN Quelle ist, die da im Text auch als begründete Vermutung dargestellt werden sollte. Viele Grüße -- Kleiner Stampfi 00:16, 29. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Es ist zwar richtig, das der Einlagensicherungsfonds üppiger ausgestattet sein könnte, aber einen Vergleich mit den Schulden der Hypo Real Estate ist nicht richtig. Dort sind das meiste keine Einlagen sondern Wertpapiere, Pfandbriefe o.ä., für die der Einlagensicherungsfonds nicht haftet. Auch ist der Einlagensicherungsfonds nicht für Einlagen anderer Banken zuständig. Hätte der Staat die Hypo Real Estate nicht aufgefangen, dann hätten die meisten Gläubiger kaum etwas bekommen, weder von der gesetzlichen Einlagensicherung noch vom Einlagensicherungsfonds. -- 149.172.107.247 10:18, 30. Okt. 2011 (CET)Beantworten
Just for the record: Die einzige Quelle ist etwas gefärbt und daher hier nicht nutzbar. [1] Mit Stand 2014 spricht sie für die Banken exklusive Sparkassen und Volksbanken von 1,13 Mrd €. Wer detailliertere Infos hat, immer raus damit. Der Umfang der Sicherungsfonds ist m.M.n. ein interessanter Fakt, der im Artikel noch fehlt.--BlaeX (Diskussion) 12:32, 16. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 11:16, 4. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Geschichte[Quelltext bearbeiten]

Vielleicht kann man einen kleinen Abschnitt zur Geschichte schreiben und die Herstatt-Bank erwähnen. (nicht signierter Beitrag von 93.129.204.96 (Diskussion) 09:44, 18. Aug. 2016 (CEST))Beantworten

missing: EU möchte an die gut gefüllten deutschen Töpfe[Quelltext bearbeiten]

Angesichts drückender Kreditlasten in Europas Bankenbilanzen macht die EU-Kommission bei der vor allem in Deutschland unbeliebten Einführung einer europäischen Sicherung für Sparguthaben Druck. (usw)

leider steht dazu im Artikel nichts. Europäische Bankenunion und Einheitlicher Bankenabwicklungsmechanismus ("SRM") gibt's schon. --Neun-x (Diskussion) 20:53, 11. Okt. 2017 (CEST)Beantworten