Diskussion:Einsatzführungsbereich 3

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Markus-Wi in Abschnitt grundsätzliche Überarbeitung
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KDR EFB 3[Quelltext bearbeiten]

Kurze Anmerkung:

Der Kdr EFB 3 ist Oberst ohne i.G., auch wenn er am LGAN teilgenommen hat. Der Zusatz i.G. Bezieht sich auf den Dienstposten und nicht auf die Ausbildung.

Hier die Beschreibung aus WIKIPEDIA:

Offiziere des Heeres und der Luftwaffe, die auf Generalstabsdienstposten dienen, führen bei ihrem Dienstgrad den Zusatz „i. G.“ mit der Bedeutung „im Generalstabsdienst“ (bis 1945 bedeutete i. G. „im Generalstab“) und sind durch äußerliche Zeichen an der Uniform (karmesinrote Kragenspiegel, karmesinrote Unterlegung der Schulterklappe) kenntlich. Die meisten von ihnen – aber nicht alle – haben an der Generalstabsausbildung teilgenommen. (nicht signierter Beitrag von 79.195.145.80 (Diskussion) 22:07, 7. Mai 2013 (CEST))Beantworten

Da haben Sie Recht. --HHaeckel (Diskussion) 12:14, 9. Mai 2013 (CEST)Beantworten

grundsätzliche Überarbeitung[Quelltext bearbeiten]

der Inhalt ist in weiten Teilen seit 2012 nicht angepasst worden, die Koordinaten und die Unterschrift des Wappens sind Copy&Paste Fehler durch das Kopieren des EinsFüber 1 Beitrages -> insbesondere Aussagen zu Struktur und EInheiten am Standort müssten geprüft werden --Greaman (Diskussion) 20:58, 18. Feb. 2015 (CET)Beantworten

Vielen Dank für den Hinweis. Koordinaten und Wappenunterschrift wurden bereits angepasst. Weite Aktualisierungen werde ich in der nächsten Zeit einpflegen. Als erstes erfolgt die Erneuerung der Organisationsstruktur mit entsprechenden Quellenangaben. Für Hinweise und Verbesserungsvorschläge bin ich immer dankbar.--Pressefeldwebel EinsFüBer 3, 07:43, 3. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Die Tabelle „unterstellte Einheiten“ bedarf dringen einer Aktualisierung. Als Spezialist und ehemaliger Autor des Artikels würde ich damit gerne beginnen. Als Vorbild könnte die Tabelle des EFB 2 dienen. Bitte um Zustimmung bzw. Info zum weitern Vorgehen.--178.1.187.214 09:22, 13. Jan. 2016 (CET)Beantworten
Einer Zustimmung bedarf es nicht, sofern Du Dich öffentlicher Quellen (mit Referenzierung!) bedienst. Örtliche Tageszeitungen halte ich übrigens für nicht referenzierbar, da wird schnell mal ein falsch verstandener Satz öffentlich gemacht. Und es gibt noch mehr Arbeit: Sauerborn ist da schon einige Zeit nicht mehr der Chef, die anderen beiden werden gelegentlich ausgetauscht. Markus-Wi (Diskussion) 17:13, 5. Feb. 2016 (CET)Beantworten