Diskussion:Einspruchsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 1 Monat von Excolis in Abschnitt Präzedenzen
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inhaltliche Definition fehlt![Quelltext bearbeiten]

Wie ist ein Einspruchsgesetz inhaltlich bzw. juristisch definiert? Unter welchen Bedingungen kann eine Bundesregierung dem Bundesrat die Zustimmung verweigern? Relevant z.B. bei der gesetzlichen Verabschiedung der "Kopfpauschale" im Gesungheitswesen! -- 80.226.0.1 11:17, 10. Mai 2010 (CEST) -- 80.226.0.1 11:18, 10. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Definition hinzugefügt --131.188.176.178 14:31, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten

Präzedenzen[Quelltext bearbeiten]

Ist es denn einmal passiert, dass der Bundesrat Einspruch eingelegt hat? Falls ja, ist es dann einmal dazu gekommen, dass der Bundestag den Einspruch überstimmt hat? --Excolis (Diskussion) 18:59, 17. Mär. 2024 (CET)Beantworten