Diskussion:Eisenbahnbehörde

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Letzter Kommentar: vor 8 Monaten von Taste1at in Abschnitt Begriff
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Begriff[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel sollte mit "Eine Eisenbahnbehörde ist ..." beginnen. Außerdem sollte man berücksichtigen, dass es Eisenbahnbehörden nicht nur in A und D gibt/gab. In A gibt es außerdem auch noch die Schienen-Control als Eisenbahnbehörde. --89.144.192.186 18:42, 27. Apr. 2013 (CEST)Beantworten

Auch ich habe Probleme, was der Artikel beschreiben will/soll. Bevor ich Hand anlege, frage ich Euch: geht es hier um Eisenbahnaufsichtsbehörden (im engeren Sinn) oder Eisenbahnbehörden im weiteren Sinn, wie zum Beispiel auch Fahrzeugeinstellungsregister#Registerstellen.--Kabelschmidt (Diskussion) 09:53, 16. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Hallo, ich habe es im engeren Sinn interpretiert, es jedoch als sinnvoll angesehen, zu schreiben, dass gewisse Angelegenheiten nicht den Eisenbahn(aufsichts)behörden, sondern anderen Behörden zukommen. Das ist tlw noch ausbaufähig. Was die Eisenbahnverwaltungsbehörden betrifft: Diese Bezeichnung ist mittlerweile natürlich veraltet, spielt aber bei der Geschichte eine gewisse Rolle, auch wenn in einzelnen Staaten (etwa in Österreich) schon seit Ewigkeiten die Eisenbahnverwaltung als eine nichtbehördliche Angelegenheit verstanden wird. --Taste1at (Diskussion) 08:36, 21. Aug. 2023 (CEST)Beantworten