Diskussion:Eisenbahnunfall von Mühlheim am Main 1900

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Verständnisproblem
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Verständnisproblem[Quelltext bearbeiten]

„Das Signal an der Blockstelle 11 gebot wieder „Halt“, ... und kam erst 200 m hinter dem Signal zum Halten...Der Blockwärter nahm den vorbeifahrenden Schnellzug wahr und gab deshalb den Block Mühlheim–Blockstelle 11 frei.“

Die Strecke war noch nicht frei, weil die Lokfahrt noch nicht durch war. Wie kann der Blockwärter nach (verkehrswidriger) Durchfahrt des Schnellzuges die Strecke „frei“ melden? Gruß--Gunnar1m (Diskussion) 10:30, 7. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Ich gebe da lediglich die sehr detaillierten Angaben der Quelle (von Stockert) wieder. Meine Vermutung: Das war keine mechanische oder gar elektrische Blocksicherung, sondern die Freigabe erfolgte ausschließlich durch Entscheidung des Personals. Da der D-Zug durchfuhr, erweckte das beim Blockwärter den Reflex "Zug durch, ich kann den nächsten in den Block Mühlheim-Blockstelle 11 reinlassen". Dass er den Abschnitt Richtung Offenbach noch nicht freigegeben hatte, kam ihm gar nicht in den Sinn. Denn für einen Eisenbahner ist es nahezu undenkbar, über ein rotes Signal zu fahren. Der Blockwärter hat hier wohl "gepennt". -- Reinhard Dietrich (Diskussion) 12:19, 7. Jul. 2012 (CEST)Beantworten