Diskussion:Eitelwolf von Stein

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Letzter Kommentar: vor 2 Monaten von Jens Th. Kaufmann in Abschnitt Unterschrift des Eitelwolf vom Stain 1515
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Unterschrift des Eitelwolf vom Stain 1515[Quelltext bearbeiten]

Die abgebildete Unterschrift von 1515 lautet:

„Eytlwolff vom Stain

Ritt[er] Hofmeist[er] e[t]c[etera] sßt [= subscripsit]“.

Das Regest von 2011 unter https://www.monasterium.net/mom/DE-StaALohr/Urkunden/I_A_23/charter ist m. E. an dieser Stelle fehlerhaft. Es steht außer Zweifel, dass Eitelwolf von Stein brandenburgischer Rat war, aber ich fand bisher keinen Originalbeleg, worin er sich selbst als Rat und Hofmeister bezeichnete. Auch schrieb man damals "Rath", während die Abbildung das Wort "Ritt" mit angehängtem Schnörkel zeigt, der Schnörkel steht für die Endung "-er", wie man bei Grun, Heinrich/Klöpfer und anderen der hier gelisteten Nachschlagewerke nachlesen kann: https://aktenkunde.hypotheses.org/1394. Wie Eitelwolf den Kleinbuchstaben "a" schrieb, sieht man im Wort "Stain", der zweite Buchstabe des ersten Wortes in der zweiten Zeile sieht anders aus und ist kein "a". Eitelwolf ließ den i-Punkt sowohl im Wort "Ritter" wie auch im Wort "Hofmeister" weg.

"Ritter" ist eine erworbene Standesbezeichnung, auf die Eitelwolf Wert legte (Adelige ohne Ritterschlag waren nur "Junker"). Außer dem Rittertitel nennt er seinen höchsten Dienstgrad, nämlich Hofmeister. Anschließend schreibt er "etc." für seine anderen Titel, die er noch anfügen könnte, wie z. B. "Rath".

Wenn Sie den genauen String "Ritter Hofmeister etc." googeln (auch bei der Google-Buchsuche), erhalten Sie genügend Treffer von Adeligen, die sich im 15./16. Jh. so bezeichneten. Sie waren meist außerdem Räte, ließen diesen Titel aber weg und schrieben stattdessen "etc.". Wenn Sie dagegen nach "Rat Hofmeister etc." oder nach "Rath Hofmeister etc." googeln, erhalten Sie keinen einzigen Treffer. Diese Formulierung (als Selbstbezeichnung) war damals einfach nicht üblich.

Ich transkribiere seit Jahrzehnten Schriftstücke aus der frühen Neuzeit, der Schnörkel für die Endung "-er" war damals so selbstverständlich, dass ihn die meisten Schreiber verwendeten.

Ich plädiere daher für die o. g. Transkription der abgebildeten Unterschrift von 1515.

Jens Th. Kaufmann, Dipl.-Bibl., Genealoge, Braunschweig --Jens Th. Kaufmann (Diskussion) 14:48, 1. Mär. 2024 (CET)Beantworten