Diskussion:Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lapp in Abschnitt Ablösung
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Kritikabschnitt[Quelltext bearbeiten]

Ist weitgehend unbelegt, zudem in Teilen falsch und bis auf BRAK-Presseerklärung unbequellt. Zu den Auftraggebern zählte interessanterweise nicht die ordentliche Gerichtsbarkeit, es ist zudem keine "Eigenentwicklung der Justiz" Entwickler ist BOS Bremen, die Firma gehört Bremen bzw. einigen Landesunternehmen und der Telekom.

Der Löwenanteil des Datenvolumens läuft aber nicht an die beauftragenden Empfänger wie den BFH (3000 Eingänge jährlich), sondern an die ordentliche Gerichtsbarkeit. Zunächst an die Registergerichte, die meist pro Bundesland über einen Intermediär abgewickelt werden (in Bayern z.B. über 90.000 Eingänge jährlich). Hinzu kommen zunehmend die Mahnverfahren. Eine Anwendung, die für eine eher schmale Nische der Fachgerichtsbarkeiten konzipiert wurde, taugt nicht per se für Massenverfahren der ordentlichen Gerichte.

Da die Notare über die Registergerichtsurkunden viel früher zum EGVP-Einstieg gezwungen wurden, ist ihr Zusatzprogramm X-Notar auch deutlich komfortabler. Für Nutzer, die keine oder wie die Anwälte nur nicht sonderlich weitentwickelte Zusatzsoftware verwenden, ist EGVP in der Tat nicht sonderlich anwenderfreundlich (um es höflich zu formulieren). Die eigentliche Justiz selbst setzt intern auf andere Lösungen wie die elektronische Kommunikationsplattform [1], das dauert aber wohl noch ein Weilchen. Dass die Signaturdateien die Akten aufblähen, ist auch ein wenig Schmäh, diese Dateien haben in der Regel ein geringes Volumen. Lästig ist da vielmehr, dass die Datenmengen der eingereichten Urkunden massiv ansteigen und zudem sich bei den Registergerichten bei Sitzverlegungen duplizieren. Österreich ist da viel schlauer. Urkunden werden dort von den Notaren zentral auf einem Server abgelegt und dann unter Bezugnahme darauf zum Vollzug beim Gericht beantragt.--Feliks (Diskussion) 11:00, 10. Okt. 2012 (CEST)Beantworten

Die Kritik der Justiz, dass die Signaturdateien die Akten aufblähen, bezieht sich nicht auf die elektronische Datenmenge, die in der Tat kein besonders großes Volumen hat, sondern darauf, dass beispielsweise für ein einseitiges Schriftstück zusätzlich bis zu vier weitere Seiten ausgedruckt und in den Papierakten abgeheftet werden müssen. Die Vorteile des EGVP für die Justiz beschränken sich bislang auf die wenigen Bereiche, in denen eine elektronische Weiterverarbeitung der elektronischen Posteingänge möglich ist, in allen anderen Verfahren erzeugt das EGVP (derzeit noch) Mehrarbeit und Mehrkosten. --Nik222 (Diskussion) 10:31, 12. Aug. 2014 (CEST)Beantworten
Mit Verlaub, welchen Sinn macht das Ausdrucken der Signaturdateien? Um die Signatur zu verifizieren, muss man das Originaldokument bis aufs letzte Bit unverändert vorliegen haben. Ein nur als Ausdruck vorliegendes Dokument ist also hierzu völlig nutzlos (wer weiß, ob ein Leerzeichen 0x20 oder 0xa0 ist). Und wenn man das Dokument in seiner elektronischen Original-Form benötigt, warum sollte man die Signaturdateien nicht auch in ihrer el. Form behalten?--80.149.71.210 16:03, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten
Das ist ein Irrtum: Die Dokumente werden in den meisten Verfahren gerade nicht dauerhaft elektronisch gespeichert, da die Akten ausschließlich in Papierform geführt werden. Die Signaturdaten werden mit ausgedruckt als Nachweis dafür, dass das zugehörige Dokument vom Verfasser signiert wurde. Nähme man nur den Ausdruck des Dokuments zum Inhalt der Papier-(!)-Akte, wäre für den Bearbeiter nicht mehr erkennbar, ob es signiert (also "digital unterschrieben") wurde. In den Bereichen, in denen bereits eine elektronische Aktenführung erfolgt, besteht das Problem natürlich nicht. --Nik222 (Diskussion) 17:10, 20. Okt. 2014 (CEST)Beantworten

Abkündigung der Client-Software zum 1.1.2016[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel enthält zur Zeit keine Informationen darüber, welche Entwicklung EGVP mit der Umstellung zum 01.01.2016 nehmen soll. Das wäre aber wichtig für alle Nutzer, die derzeit nach Infos suchen, was sie ab diesem Zeitpunkt machen sollen. (nicht signierter Beitrag von 2A02:908:DC58:50A0:20A:95FF:FED9:670E (Diskussion | Beiträge) 14:39, 23. Okt. 2014 (CEST))Beantworten

Ablösung[Quelltext bearbeiten]

Offenbar wird hier nicht ausreichend zwischen dem EGVP selbst und dem EGVP Bürger Client unterschieden. Nicht das EGVP soll abgelöst werden, nur der Client. Aktuell ist der Client wegen Problemen beim beA bis Mai 2018 verfügbar. Der Abschnitt benötigt daher eine neue Überschrift und ist auch teilweise falsch. Es gab keine Verpflichtung für Rechtsanwälte, EGVP zu benutzen. --Lapp (Diskussion) 16:34, 6. Feb. 2018 (CET)Beantworten