Diskussion:Elektronisches Siegel

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Sebastian V in Abschnitt Elektronisches Siegel nach der eIDAS-Verordnung der EU
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Elektronisches Siegel nach der eIDAS-Verordnung der EU[Quelltext bearbeiten]

Das "elektronische Siegel" ist eine neue Signaturform, die mit der eIDAS-Verordnung der EU eingeführt wurde. Elektr. Siegel sind mit elektr. Signaturen vergleichbar, Siegelinhaber ist aber eine juristische Person, z.B. eine Behörde. Im Artikel wird darauf nicht eingegangen, dafür wird eine Nebenbedeutung beschrieben.--PBe (Diskussion) 13:43, 8. Jul. 2016 (CEST)Beantworten

Hab das jetzt mal im Artikel angestupst --Sebastian V (Diskussion) 10:10, 15. Sep. 2018 (CEST)Beantworten