Diskussion:Elisabeth Weber-Fülöp

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Breverl in Abschnitt Werkabbildung
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Werkabbildung[Quelltext bearbeiten]

Hallo, mir leuchtet nicht ganz ein warum ein von mir erstelltes Fotos eines Selbstportrait der Künstlerin Elisabeth Weber-Fülöp immer rausgeschmissen wird. Mir gehört das Gemälde, in der Familie seit Entstehung (Geschenk der Künstlerin) und ich habe nun ein Foto davon gemacht, also was soll das mit der ominösen Freigabe sein? Hab ich an meinem eigenen Sammlungsgegenstand, dessen Abb. ich gemacht habe etwa nicht die Bildrechte - wie absurd ist denn das? Verstehe das nicht - das wäre doch eine schöne Bereicherung dieses Wiki Eintrages zu wissen, wie sich die Künstlerin einst selbst mal portraitiert hat. Anders gefragt wer hat denn die Bildrecht an dem Foto der Unterschrift eines Gemäldes, was ja dort veröffentlicht ist? Dann wäre das ja auch unzulässig. Gruss Roland (nicht signierter Beitrag von Breverl (Diskussion | Beiträge) 18:10, 13. Jun. 2021 (CEST))Beantworten

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Selbstportrait_Elisabeth_Weber-F%C3%BCl%C3%B6p,_1932,_%C3%96l_au.jpg

Hier, wie im ganzen Projekt, sind nur gemeinfreie Abbildungen gestattet! Ein Werk mit Schöpfungshöhe im Sinne des Urheberrechtes – was das abgebildete Kunstwerk eindeutig ist, weniger die Unterschrift – wird erst 70 Jahre nach dem Tod der Künstlerin gemeinfrei. Der Besitz des Bildes beinhaltet noch lange nicht die Verfügungsgewalt über Verwertungsrechte! --Martin Sg. (Diskussion) 18:33, 13. Jun. 2021 (CEST)Beantworten

klingt aber wirklich absurd, das würde ja bedeuten dass alle noch lebendenden Künstler und solche die noch keine 70 Jahre gestorben sind nirgendwo mehr abgebildet werden dürften, sofern der Rechteinhaber nicht ausgemacht werden kann - na da haben sie aber noch einiges vor sich wikipedia dahingehend zu durchforsten....und all die Bücher ebenso...

warum dann die Unterschrift - und gerade diese - dann nach ihrer Meinung also kein / weniger Überheberecht beinhaltet ist ja schon eine recht skurril Auslegung wenn ich also vom Gemälde nur einen Teil abbilde ist es erlaubt? oder halb mit Farbe übergieße ist es also mein Werk und ich könnte es einstellen, weil ich ja dann mein Urheberrecht darauf hätte oder muss ich auch 70 Jahre tot sein, um es einstellen zu dürfen?.... was für eine Logik... der Artikel über die Künstlerin bildet ohnehin ein völlig verkehrendes Bild von ihr.... aber das haben ja andere zu verantworten und kunsthistorische Belange sind ja nicht so wichtig in wikipedia... demnächst gibt es aber eine Kunstpostkarte zu dem Gemälde .... und da werde ich sie nicht fragen, ob ich das darf.... (nicht signierter Beitrag von Breverl (Diskussion | Beiträge) 23:59, 13. Jun. 2021 (CEST))Beantworten