Diskussion:Elterngeld

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Quelle??[Quelltext bearbeiten]

"Es ist umstritten, ob diese Einkommensabhängigkeit nicht Eltern von vielen Kindern verfassungswidrig benachteiligt." Das mag ja möglicherweise sein. Aber das gehört doch nicht in ein Lexikon. Außerdem wer sagt das? (nicht signierter Beitrag von 188.108.123.157 (Diskussion) 20:01, 3. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Bundessozialgericht[Quelltext bearbeiten]

BSG, Urteil vom 25. 6. 2009 - B 10 EG 8/ 08 R (Lexetius.com/2009,2911)

"Der Begriff der öffentlichen Fürsorge ist nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre nicht beschränkt auf klassische Sozialleistungen, wie etwa das Unterstützungsminimum der Sozialhilfe, sondern beinhaltet einen deutlich darüber hinausgehenden Anwendungsbereich. Er ist im Hinblick auf das Sozialstaatsprinzip nicht eng auszulegen" "Unter den Begriff der Fürsorge fallen daher zB auch Leistungen ... , oder aber Leistungen, für die eine persönliche Bedarfslage nur ganz unspezifisch oder typisiert zugrunde gelegt wird, so etwa das Kindergeld, das eine konkrete Bedarfslage nicht voraussetz". "Dass die Höhe des Elterngeldes sich mit Ausnahme des Basissatzes von 300 Euro monatlich am bisherigen Nettoeinkommen orientiert und daher keine an der konkreten Bedürftigkeit der erziehenden Person ausgerichtete Leistung ist, steht ihrer Einordnung als Leistung der öffentlichen Fürsorge nicht entgegen. Entscheidend ist vielmehr, dass das Elterngeld darauf abzielt, Eltern, die sich im ersten Lebensjahr des Neugeborenen vorrangig der Betreuung ihres Kindes widmen, zu unterstützen."

Bestätigt durch Bundesverfassungsgericht. Eine verfassungswidrige Benachteiligung ist also nicht gegeben. Tieger 17:25, 1. Jul. 2011 (CEST)Beantworten

Defekte Weblinks[Quelltext bearbeiten]

GiftBot (Diskussion) 03:02, 23. Jan. 2016 (CET)Beantworten