Diskussion:End-of-pipe-Technologie

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von 84.142.148.149 in Abschnitt End-of-Pipe - "durch Ordnungsrecht bisher begünstigt"?
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End-of-Pipe - "durch Ordnungsrecht bisher begünstigt"?[Quelltext bearbeiten]

Die Unterlegung dieser Aussage ist begründenswert. - End-of-pipe-Ansätze finden sich im Grundsatz überall dort, wo Politik keine eigenen Agenden verfolgt, sondern stattdessen lediglich-reagierend Klientelbedienung und Ordnungsmoderation betreibt oder bestenfalls als Reparaturbetrieb der Folgen privatnütziger Kapitalverwertung auftritt, weil sie Gesichtspunkte der Nachhaltigkeit oder des Schutzes von Bürgerrechten nicht als Gemeinwohlinteresse begreift. Das gilt für das Umweltschutzrecht ebenso gut wie für andere vergleichbare Sachbereiche, etwa den Datenschutz. Die gültige Konstruktion von Ordnungsrecht (im Sinne klassisch oder bürgerrechtlich verstandener Gefahrenabwehr) folgt dann diesem politischen Mangel, ist also so als Werkzeug so mangelhaft, wie die dahinter stehenden Agenden dies erwarten lassen. --84.142.148.149 21:07, 5. Feb. 2011 (CET)Beantworten