Diskussion:Endbenutzer

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von VÖRBY in Abschnitt Endbenutzer / Privat
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Inhalt[Quelltext bearbeiten]

bisschen wenig. --rdb? 16:05, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Stimmt. Man könnte vielleicht noch was über Lizenzen schreiben... --Orangerider 17:52, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Kontext[Quelltext bearbeiten]

Im englischen Sprachraum scheint der "end-user" ein etwas allgemeineres Konzept zu sein (siehe en:end-user) -- vielleicht im deutschen auch? --84.188.216.20 18:09, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Im Deutschen ist das mehr der Endkunde bzw. Endverbraucher, gerade was allgemein die Wirtschaft und der Kauf von Gütern und Gegenständen sowie Dienstleistungen betrifft.
Wie man auch im Englischen zwischen customer (der eigentliche Käufer des Produkts) und dem end-user (Benutzer) unterschieden wird, so ist das genauso im Deutschen. Jedoch ist meist im (privaten) Computerbereich - dem dieser Artikel zu Grunde liegt; also gerade bei den Heimanwendern - der Käufer auch zugleich der Benutzer. --Orangerider 21:29, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Ich komme aus einer ganz anderen Ecke hierher. In zahlreichen UN-Resolutionen, die sich mit Sanktionen beschäftigen, aktuell die Resolution 1738 gegen den Iran werden end user certificates gefordert, d.h. die Lieferung bestimmter verbotener Waren/Dienstleistungen ist erlaubt, falls Bescheinigungen vorliegen, daß der jeweilige Gegenstand von bestimmten Endbenutzern verwendet/verbraucht wird. Die jetzige BKL Endverbraucher berücksichtigt diese Wortverwendung nicht, es handelt sich ja auch nicht unbedingt um Privatpersonen oder Endkunden, sondern es kann auch Material zur Weiterverarbeitung betreffen. --Matthiasb 10:27, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Frohes Neues.
@Matthiasb: Ich würde vorschlagen, End user Certificate und End-user Certificate zu einem gemeinsamen Lemma - am besten, wenn vorhanden, unter einem deutschen Pendant/Fachausdruck - zu redirecten und dieses unter der EUC-BKL-Seite hinzu zufügen und zu definieren; allein schon, weil es ein englischer Begriff ist, der nicht 1:1 ins Deutsche übersetzt werden kann.
Dieser Ausdruck ist ein zusammenhängendes Konstrukt, d.h. der end user bzw. end-user aus end user certificate bzw. end-user certificate steht nicht allein, weshalb er meines Erachtens hier nicht unbedingt hingehört, sondern es ist ein Fachausdruck aus dem internationen Recht/Handel o.ä. --Orangerider 18:35, 2. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Endbenutzer oder Endnutzer[Quelltext bearbeiten]

Ich persönlich finde, dass Endbenutzer schon besser wäre, da es ja auch Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) heißt.
Ich hab vorerst Endnutzer nach Endverbraucher gelinkt. Man könnte evtl. in einer BKL den Endnutzer weiter aufteilen. --Orangerider 22:12, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Die Endverbraucher-Seite hab ich mal erw., sodass der Zusammenhang hergestellt ist. --Orangerider 22:48, 30. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Endbenutzer / Privat[Quelltext bearbeiten]

Endbenutzer kann meiner meinung nach schon alleine wegen der Softwarevoraussetzungen nicht als Privat bezeichnet werden, auch der kauf findet meistens nicht Privat statt. Privat finde ich allgemein der falsche begriff. Selbst eine Kreditkarten abbuchung online findet in den meisten fällen nicht vollkommen Privat statt (Kaufhaus schon garnicht). Privat kommt von Privatsphäre. Zutreffend meiner seits wäre demnach zu unterscheiden zwischen wichtiger und nutzersoftware. Also wie Standartbenutzervertrag (Nutzsoftware ohne Rechtsformen) und oder Allgemeiner Benutzervertrag (Rechtebezogener gebrauch von Software / Profitorientiert). Unterliegt nämlich eine Provitorientierte Software (Professionelles Programm) einem Standartvertrag kann der Benutzer seine Rechte wohl schon vorweg vergessen, weil die Software unter diesen bedingungen keinen Einwandfreien gebrauch garantiert.

Eigentlich eine absolute beleidigung wie viel entgegenkommen gewisse Softwarehersteller verlangen für ein halbfertiges Produkt, Betrug nicht ausgeschlossen bzw. Garantiert über Internationale Abnehemer. Und das schlimmste daran ist gefährlich ist es noch dazu, sobald die einahmen durch Standartbenutzerveträge überhand nehmen nicht allgemein sondern einzeln dreht entweder der Käufer oder der Inhaber durch und beides führt nur zu einem der Käufer verliert. Das ist gefährlich.

Oder so ähnlich zumindest.

MFG Jonathan Lustig (nicht signierter Beitrag von 91.138.6.153 (Diskussion) 11:19, 29. Jul 2014 (CEST))

Du wirfst da schon Vieles in einen Topf. Softwarekauf und Zahlungsart (Kreditkarte) sind zwei verschiedene Aspekte, oder sind deine mit EC/Kreditkarte gekauften Schuhe etwa nichts Privates? Das Thema Benutzer- / Lizenzverträge gehört eigentlich nicht hier behandelt, sondern in Lizenz#Softwarelizenzen. Ob man schlechte Erfahrungen mit solchen Verträgen oder Produkten gemacht hat, ist auch etwas, was kaum in einer Enzyklopädie erörtert werden soll.
Trotzdem war der Text im Artikel nicht so ganz das Gelbe vom Ei, danke für den Anstoß. Ich habe dort einiges umgestellt, sodass jetzt klar ist, Endbenutzer ist der Benutzer des Computers, egal ob privat oder in einer Institution.
Im Übrigen liegt hier Redundanz zum Artikel Benutzer vor, das sollte gelegentlich bereinigt werden. Weitere Meinungen dazu? Servus. --VÖRBY (Diskussion) 12:51, 29. Jul. 2014 (CEST)Beantworten