Diskussion:Ende-zu-Ende-Verschlüsselung

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Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Gerhard66 in Abschnitt Wo ist das „Ende“?
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Link veraltet[Quelltext bearbeiten]

Der unter Weblinks gesetzte Link führt zu einer nichtvorhandenen Seite (nicht signierter Beitrag von 85.177.157.233 (Diskussion) 11:36, 15. Mai 2013 (CEST))Beantworten

danke fuer den hinweis, ich habe den link korrigiert. --Mario d 11:30, 17. Mai 2013 (CEST)Beantworten

Entschlüsselung?[Quelltext bearbeiten]

Wie entschlüsselt der Empfänger? Muss man mit jedem einzelnen Empfänger einen Code / Schlüssel vereinbaren? Ich frage, weil laut NZZ ein nach der App "Threema" ein weiters Schweizer Unternehmen mit "myEnigma" ein "abhörsicheres Whatsapp" herausbringen will, das eine E2E-Vrschlsslng bietet. Es wäre nett, wenn die Sachkundigen das im Artikel kur beschreiben könnten. grazie ++--84.73.123.149 19:09, 17. Jul. 2013 (CEST)--++Beantworten

E2E besagt nur das, was auch im artikel steht; welches verfahren dabei zum einsatz kommt, ist offen. das sollte vom anbieter zu erfahren sein, falls er nicht nur mit buzzwords um sich wirft. --Mario d 12:26, 18. Jul. 2013 (CEST)Beantworten
sorry, aber Dein Kommentar ist blankes buzzy. Selbstverständlich gehört das von mir Erfragte zum Artikel. Deine Auffassung übernehmend, müsste man bei den meisten Artikeln die Hälfe Text streichen und z.B. mutatis mutandis bei Krankheiten die (sehr sinnvollen) Behandlungsmethoden aus de Artikeln kippen, weil "welches verfahren dabei zum einsatz kommt, ist offen. das sollte vom anbieter [vorliegend "Arzt"] zu erfahren sein". denk mal drüber nach! Grazie ++--84.73.123.149 09:22, 21. Jul. 2013 (CEST)--++Beantworten
deine analogie geht hier komplett fehl. wie einzelne andwendungen funktionieren kann in einem artikel ueber die anwendung beschrieben werden, nicht in einem artikel ueber ein allgemeines prinzip. --Mario d 21:47, 29. Jul. 2013 (CEST)Beantworten

Ende zu Ende Verschlüsselung - Geschichte in DE[Quelltext bearbeiten]

Das Konzept der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im E-Mail-Verkehr sollte in DE zunächst bundesrechtlich eingeführt werden, was 2010 aber scheiterte, Nachweis: http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_12/2010_418/04.html.

Im deutschen Bundesland Baden-Württemberg im Mailverkehr der Justiz ist Ende-zu-Ende-Verschlüsselung dagegen seit 2007 implementiert und wird es bleiben, obwohl "DE-Mail" nach dem Stand von 2013 Ende-zu-Ende-Verschlüsselung weiterhin nicht vorsieht, Nachweis: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Baden-Wuerttemberg-forciert-elektronischen-Rechtsverkehr-2071671.html (am Ende der Meldung). --91.3.223.113 10:54, 23. Dez. 2013 (CET)Beantworten

Ist das das Gegenteil, oder etwas ganz anderes? Bitte Bezug formulieren. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion)

Wo ist das „Ende“?[Quelltext bearbeiten]

Ich denke, es sollte die Grundsatzfrage erwähnt werden, wie das „Ende“ definiert ist. Beispiel Messenger-App mit sog. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Der getippte Text liegt der App zunächst im Klartext vor und könnte über die mehrere 100 MB große App bereits im Handy analysiert werden. Erst dann erfolgt die Verschlüsselung für den Transport. Zwischen Benutzer und verschlüsseltem Datenstrom liegt in diesem Fall ein Lauscher. Gleiches gilt sinngemäß auf der Empfängerseite. --Gerhard66 (Diskussion) 17:37, 9. Dez. 2022 (CET)Beantworten